Grafik: Ärztehaus am Schlossberg GmbH
Der Eilenburger Stadtrat tagte am 03. Juli 2023 und stimmte unter anderem zu folgenden Themen ab:
Erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 "Mischgebiet Schloßberg“ auf den Weg gebracht
Seit längerer Zeit ist die Errichtung eines Ärztehauses im Henriweg geplant. Die Ärztehaus am Schlossberg GmbH hat dazu ihr Projekt in der Stadtratssitzung im März vorgestellt. Im Gebäude sind zwei Arztpraxen, eine Apotheke, ein Sanitätshaus, eine Kurzzeitpflege sowie Betreutes Wohnen vorgesehen. Da sich gegenüber früheren Planungen die Gebäudenutzung geändert hat, stellte die Ärztehaus am Schlossberg GmbH den Antrag, den vorhandenen Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 34 „Mischgebiet Schloßberg“ aus dem Jahr 2014 zu ändern, um das Ärztehaus auch mit einem höheren Anteil Wohnnutzung realisieren zu können.
Die Stadträte stimmten diesem Änderungswunsch zu und beschlossen den nächsten Verfahrensweg, die Offenlage, durchzuführen. Ziel ist es das bisherige Mischgebiet nun als sog. urbanes Gebiet festzulegen, da mit der neuen Nutzung, also mehr Wohnnutzung, der Mischgebietscharakter nicht mehr gewahrt wird. Für alle geplanten Einrichtungen der Kurzzeitpflege und des betreuten Wohnens sollen Balkone planungsrechtlich berücksichtigt werden.
Aus Gründen der Zeit- und Kostenersparnis wurde ein verkürztes Verfahren gewählt. Die Öffentliche Bekanntmachung der Offenlage finden Sie in diesem Amtsblatt auf der Seite ….
Bebauungsplans Nr. 61 "Wurzener Platz" – Veränderungssperre beschlossen
Wie bereits berichtet, sollen auf dem ehemaligen Brauereigelände am „Wurzener Platz“ im Stadtteil Eilenburg Ost drei neue Mehrfamilienhäuser entstehen. Dafür müssen die vorhandenen Gebäude abgerissen werden. Allerdings sollen Teile der ehemaligen Brauerei von 1888 erhalten bleiben, da sie ortsgeschichtlich wertvoll und für die städtebauliche Rahmung des Wurzener Platzes von hoher Bedeutung sind.
Zudem soll die Planung eine übersichtliche Gestaltung des Verkehrsknotens Wurzener Platz enthalten, die insbesondere Verbesserungen für den Fußgänger- und Radverkehr mit sich bringen soll. Der Garagenhof soll sich zukünftig als Fläche für Wohnbebauung und Stadtgrün entwickeln. Die Stadträte haben in einer Sitzung im Mai der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 61 "Wurzener Platz" zugestimmt. In der letzten Stadtratssitzung wurde nun aus formalen Gründen nochmals der Veränderungssperre zugestimmt Die Sperre gilt für die nächsten zwei Jahre und schränkt bauliche Vorhaben, wie Umbaumaßnahmen, Neubauten und Abrissarbeiten stark ein.
Bebauungsplans Nr. 63 "Am Plan" wurde aufgestellt
Im Osten Eilenburgs, westlich des FEZ gelegen, befindet sich ein städtebaulich ungeordneter Bereich, der eine Mischung aus unterschiedlichem, teils störendem Gewerbe, Wohnen, Lagerhallen, Schrottimmobilien, ruinösen Gebäuden und größeren unbebauten Flächen beinhaltet. Erschlossen wird der Bereich von Süden über die Torgauer Landstraße und die Straße „Am Plan“ sowie von Norden über die Sprottaer Landstraße. Östlich grenzt Wohnbebauung und das FEZ-Gelände (Freibad, Camping- und Wochenendplatz) an. Aktuell sind insgesamt drei Bauanträge mit unterschiedlichen Vorhaben vom Wohnen bis zu gewerblichen Nutzungen beim Bauordnungsamt eingereicht worden, die vor dem Hintergrund dieser ungeordneten Situation konfliktträchtig sind. Daher ist eine Überplanung des Gebiets erforderlich, um die städtebauliche Entwicklung in geordnete Bahnen zu lenken und Konflikte zwischen konkurrierenden Nutzungen zu lösen.
Zudem ist keine ausreichende öffentliche Verkehrserschließung für die innenliegenden Bereiche des Gebiets vorhanden. Knapp ein Fünftel des Plangebiets, Verkehrsflächen inbegriffen, befinden sich im Eigentum der Stadt.
Ziele der Planung sind eine geordnete Bebauung und Erschließung des Gebiets sowie die Lösung von Konflikten zwischen Wohn- und Gewerbenutzung. Die Entwicklung des Gebiets wird auch im Zusammenhang mit einer möglichen verstärkten touristischen Entwicklung des Kiessees betrachtet.
Die Stadträte haben der Aufstellung des oben genannten Bebauungsplanes zugestimmt. Eine konkrete Terminkette für das Verfahren kann derzeit noch nicht benannt werden.
Aussetzung des Mietzinses für die Evangelische Grundschule Eilenburg wird widerrufen
Seit dem Jahr 2009 besteht zwischen der Stadt Eilenburg und Cultus+ Freie Grundschule Eilenburg e.V. ein Mietvertrag für Räumlichkeiten im Multifunktionsgebäude in der Hallesche Straße 27 - Westflügel.
Die Zahlung des Mietzinses war aufgrund der finanziellen Situation des Vereins problematisch, so dass im Jahr 2015 eine Mietzinsfreiheit beschlossen wurde. Im Jahr 2019 und 2020 erfolgte ein Erlass des Mietzinses. Im Vertrag wurde der vereinbarte Mietzins belassen, jedoch mit der Ergänzung, dass dieser bis auf Widerruf nicht geschuldet sei.
Die zwischenzeitlich durch die Stadt Eilenburg umgesetzten Investitionen im Gebäude, insbesondere der Austausch der Fenster sowie Umsetzung zwingend erforderlicher Brandschutzmaßnahmen, führen zu einer Verbesserung für die Grundschule. Im Rahmen der neuen Trägerschaft der Schule durch die Evangelische Johannes-Schulstiftung hat der Stadtrat nun beschlossen, die unbefristete Aussetzung des Mietzinses mit Wirkung zum 01.01.2024 zu widerrufen. Zudem wurden der Oberbürgermeister und die Verwaltung beauftragt über eine künftige Mietzahlung zu verhandeln und einen entsprechenden Änderungsvertrag zu erarbeiten und abzuschließen.