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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 15/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19.3 „FEZ - Wochenendplatz“ der Großen Kreisstadt Eilenburg

Der Stadtrat der Stadt Eilenburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.07.2024 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans (B-Plan) Nr. 19.3 „FEZ - Wochenendplatz“ einschließlich Begründung vom 30.05.2024 gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Mit der städtebaulich vertretbaren Änderung des Bebauungsplans soll eine variablere Handhabung der bisherigen Festsetzungen ermöglicht werden.

Der B-Plan Nr. 19.3 „FEZ – Wochenendplatz“ wurde als B-Plan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Somit kann auch die Änderung als solche betrachtet und das beschleunigte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB angewendet werden.

Dies bedeutet für vorliegende Planung, dass von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen werden kann.

Der Entwurf zur 1. Änderung des B-Plans einschließlich seiner Begründung wird vom

26.07.2024 bis 30.08.2024

während folgender Dienstzeiten im Bürgerbüro (Erdgeschoss) der Stadtverwaltung Eilenburg (Marktplatz 1, 04838 Eilenburg) öffentlich ausgelegt.

Dienstag

9:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch und Freitag

9:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag

9:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Samstag

9:00 bis 12:00 Uhr

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die genannten Unterlagen während des o. g. Zeitraums ins Internet, auf der Seite der Stadt Eilenburg (www.eilenburg.de >Rathaus >Stadtentwicklung >Öffentliche Auslegung) und der Seite www.buergerbeteiligung.sachsen.de, eingestellt.

Während der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Nieder-schrift abgegeben werden. Für die elektronische Übermittlung per E-Mail soll die Adresse

bauleitplanung@eilenburg.de genutzt werden. Die Stellungnahme sollte die vollständige Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls die vollständige Anschrift des betroffenen Grundstücks enthalten. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB erfolgen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben.

Gemäß der EU Datenschutzverordnung wird darauf hingewiesen, dass die personengebundenen Daten, die mit der Abgabe von Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung eingehen, erfasst und während des gesamten Verfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten können Sie den Datenschutzhinweisen entnehmen, welche mit den Planunterlagen ausgelegt bzw. an gleicher Stelle, wie die Planunterlagen ins Internet eingestellt sind.

Scheler
Oberbürgermeister