Der o.g. Bebauungsplan (B-Plan) wird als B-Plan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Die öffentliche Auslegung des B-Plan-Entwurfs vom 21.02.2022 fand bereits im Zeitraum vom 28.03.2022 bis 28.04.2022 statt. Die im Zuge der o.g. öffentlichen Auslegung sowie der parallel durchgeführten Beteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft. Der nun vorliegende Entwurf des B-Plans Nr. 48 „Wohngebiet am Käuzchenturm“ vom 22.05.2024 einschließlich der Begründung vom 22.05.2024 wurde vom Stadtrat der Stadt Eilenburg am 01.07.2024 in öffentlicher Sitzung gebilligt und auf der Grundlage von § 4a Absatz 3 BauGB i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB dessen erneute öffentliche Auslegung beschlossen.
Der Geltungsbereich des o.g. B-Plans ist aus nachstehendem Lageplan ersichtlich.
Der Entwurf des B-Plans Nr. 48 „Wohngebiet am Käuzchenturm“ vom 22.05.2024 wird mit dem Entwurf der Begründung vom 22.05.2024 im Zeitraum vom
26.07.2024 bis 30.08.2024
während der nachfolgend genannten Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Eilenburg
| - | Rathaus, Bürgerbüro (Erdgeschoss) - öffentlich ausgelegt: |
| Dienstag | 9:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch und Freitag | 9:00 bis 13:00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
| Samstag | 9:00 bis 12:00 Uhr |
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die genannten Unterlagen während des o. g. Zeitraums ins Internet, auf der Seite der Stadt Eilenburg (www.eilenburg.de -> Rathaus -> Stadtentwicklung -> Öffentliche Auslegung) und der Seite www.buergerbeteiligung.sachsen.de, eingestellt.
Während der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Für die elektronische Übermittlung per E-Mail soll die Adresse bauleitplanung@eilenburg.de genutzt werden. Die Stellungnahme sollte die vollständige Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls die vollständige Anschrift des betroffenen Grundstücks enthalten. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB erfolgen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben.
Gemäß der EU Datenschutzverordnung wird darauf hingewiesen, dass die personengebundenen Daten, die mit der Abgabe von Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung eingehen, erfasst werden und während des gesamten Verfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten können Sie den Datenschutzhinweisen entnehmen, welche mit den Planunterlagen ausgelegt bzw. an gleicher Stelle, wie die Planunterlagen ins Internet eingestellt sind.