Das Landratsamt Nordsachsen als untere Wasserbehörde gibt bekannt, dass das Überschwemmungsgebiet sowie die überschwemmungsgefährdeten Gebiete der Vereinigten Mulde im Landkreis Nordsachsen durch die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen überarbeitet wurden und in Kartenform im Umweltamt ausliegen und für jedermann einsehbar sind.
Als Überschwemmungsgebiete gelten gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 SächsWG kraft Gesetzes – das heißt ohne förmliches Verfahren - die Gebiete, die bis zu einem Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (HQ 100), überschwemmt werden, soweit diese Gebiete in Karten der Wasserbehörde dargestellt sind.
Als überschwemmungsgefährdete Gebiete gelten gemäß § 75 Abs. 1 SächsWG kraft Gesetzes – das heißt ohne förmliches Verfahren – die Gebiete, die nach Nr. 1 erst bei Überschreiten eines Hochwasserereignisses, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, oder nach Nr. 2 bei Versagen von Hochwasserschutzanlagen, die vor einem Hochwasserereignis schützen sollen, wie es statistisch einmal in 100 oder mehr Jahren zu erwarten ist, überschwemmt werden, soweit diese Gebiete in Karten der Wasserbehörde dargestellt sind.
Die Karten mit dem dargestellten Überschwemmungsgebiet und den überschwemmungsgefährdeten Gebieten der Vereinigten Mulde liegen im Landratsamt Nordsachsen, Umweltamt, Zimmer 121, Dr.-Belian-Straße 4, 04838 Eilenburg, zur kostenlosen Einsicht während der Sprechzeiten (dienstags von 8.30 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, freitags 8.30 bis 12 Uhr) aus.
Zudem können sie online unter https://cardomap.landkreis-nordsachsen.de/lranos.aspx?permalink=1Fg81pkx eingesehen werden.