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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 16/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Städtischen Eigenbetriebes Kulturunternehmung Eilenburg zum 31.12.2023

Der Stadtrat der Stadt Eilenburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.07.2024 über den Jahresabschluss zum 31.12.2023 wie folgt beschlossen:

1.

Der Stadtrat stellt das vorliegende Ergebnis zum Jahresabschluss des Städtischen Eigenbetriebes „Kulturunternehmung Eilenburg“ für das Wirtschaftsjahr 2023 fest.

2.

Der Stadtrat beschließt den Jahresgewinn in Höhe von 145.416,45 € mit Verlusten der Vorjahre zu verrechnen.

3.

Der Stadtrat beschließt die Entlastung der Betriebsleitung.

Der Jahresabschluss im Detail:

1.1

Bilanzsumme

7.648.965,66 €

1.1.1

dav. entfallen auf der Aktivseite auf

-

das Anlagevermögen

-

das Umlaufvermögen

-

den Rechnungsabgrenzungsposten

1.1.2

dav. entfallen auf der Passivseite auf

-

das Eigenkapital

-

den Sonderposten für Invest.zuschüsse

-

die Rückstellungen

-

die Verbindlichkeiten

-

einen Rechnungsabgrenzungsposten

1.2

Jahresgewinn

145.416,45 €

1.2.1

Summe der Erträge

2.386.191,04 €

1.2.2

Summe der Aufwendungen

2.243.102,81 €

1.2.3

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

2.328,22 €

2. Verwendung des Jahresgewinns/Jahresfehlbetrags: Der Jahresgewinn wird mit Verlusten aus Vorjahren verrechnet.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen gemäß § 34 Abs. 2 Sächs.EigBVO in der Zeit vom 03.09.2024 bis 24.09.2024 zu folgenden Geschäftszeiten:

Dienstag und Donnerstag

09:00 bis 12:30 Uhr und

13:00 bis 16:30 Uhr

im Bürgerhaus Eilenburg, Franz-Mehring-Straße 23 öffentlich aus.

Leihe
Betriebsleiter

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Kulturunternehmung Eilenburg für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 wurde geprüft und der folgende uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt:

„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers"

Ich habe den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes Kulturunternehmung Eilenburg für das Wirtschaftsjahr 2023 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen

handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebes. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Ich habe die Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB in Verbindung mit § 32 SächsEigBVO vorgenommen. Die Prüfung ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung vermittelten Bildes der Vermögenslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Feststellung der Prüfungshandlung werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Ich bin der Auffassung, dass die durchgeführte Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet. Nach meiner Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der Jahresabschluss nebst Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage des städtischen Eigenbetriebes.

Durch den Feststellungsbeschluss erkennt der Stadtrat Inhalt und Ergebnis des vorliegenden Jahresabschlusses an. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses ist entsprechend § 34 Abs. 2

SächsEigBVO ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist der Prüfvermerk des Abschlussprüfers wiederzugeben. Außerdem ist die beschlossene Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts anzugeben. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind an sieben Arbeitstagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.

Eilenburg, 28. Mai 2024

C. Gerth
Rechnungsprüferin