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Muldespiegel und Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 16/2026
Die Stadtverwaltung informiert
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Erleben. Entdecken. Gemeinschaft genießen. – Deine Freizeit beginnt hier, in Eilenburg.

 

Eilenburg ist mehr als nur ein Ort zum Leben – ob erholsame Stunden in der Natur, kulturelle Entdeckungen oder gemeinsame Aktivitäten mit Familie und Freunden: Unsere Stadt hat für jeden etwas zu bieten.

Mit dieser neuen Artikelserie möchten wir Sie einladen, Eilenburg aus neuen oder auch anderen Perspektiven kennenzulernen. Entdecken Sie traditionelle und bedarfsgerechte Freizeitangebote direkt vor Ihrer Haustür. Lassen Sie sich inspirieren, Neues auszuprobieren, Lieblingsorte wiederzuentdecken und die Möglichkeiten unserer Stadt aktiv zu erleben.

Unterstützen Sie lokale Vereine, Unternehmen und Einrichtungen und tragen Sie dazu bei, Eilenburg lebendig und attraktiv zu gestalten.

 

Kinderbetreuung außerhalb des Wohnsitzes?

So wird Ihnen geholfen!

Eltern haben grundsätzlich das Recht, selbst zu entscheiden, in welcher Kindertageseinrichtung ihr Kind betreut werden soll. Dieses sogenannte Wunsch- und Wahlrecht ermöglicht es, auch eine Einrichtung außerhalb der eigenen Wohnortgemeinde zu wählen.

 

Wer in Eilenburg wohnt und sein Kind in einer Kindertageseinrichtung einer anderen Gemeinde betreuen lassen möchte, benötigt dafür die Zustimmung der Stadtverwaltung Eilenburg. Hierfür ist ein entsprechendes Antragsformular erforderlich.

 

Umgekehrt gilt: Wohnt eine Familie nicht in Eilenburg, soll das Kind aber eine Kindertageseinrichtung in Eilenburg besuchen, muss die Wohnsitzgemeinde der Betreuung zustimmen. Auch in diesem Fall ist ein Antrag notwendig.

 

Für Fragen rund um die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten, die Antragsformulare und die Bearbeitung der Anträge ist bei der Stadtverwaltung Eilenburg Frau Nancy Thoß die zuständige Ansprechpartnerin. Sie ist per E-Mail unter n.thoss@eilenburg.de oder telefonisch unter 03423 652 233 erreichbar.