| Frage | Antwort |
| Verkehr | |
| Wann kommt die Geschwindigkeitskontrolle in der 70er Zone? Es wurde bereits Ordnungsamt, Straßenverkehrsamt in Eilenburg angefragt und um Geschwindigkeitskontrollen gebeten- Erfolglos. Rödgener Landstraße besonders ab Höhe 29A bis 28A | Dieser Standort wird in die abzuarbeitende Liste aufgenommen und es wird zu gegebener Zeit kontrolliert. |
| Sonstiges | |
| Wäre es möglich, die öffentlichen Stadtratssitzungen aufzuzeichnen und nachträglich auf der städtischen Homepage oder einem YouTube-Kanal bereitzustellen, damit Bürgerinnen und Bürger, die ab 16:30 Uhr nicht teilnehmen können, diese verfolgen können? Ist dies satzungsgemäß und technisch machbar? | Prinzipiell kann die Übertragung von Sitzungen des Stadtrates auch über einen Stream übertragen werden. Eine Aufzeichnung zum späteren Abruf ist ebenfalls möglich. Beide Möglichkeiten bedürfen einer Mehrheit der Mitglieder. Die Einschränkungen dieser grundsätzlichen Möglichkeit sind aber so intensiv, dass eine zusammenhängende, verständliche Darstellung der Sitzung nicht zwingend gewährleistet ist. Es kann im Ergebnis jede(r) Beteiligte verhindern, dass sie/er in Wort und/oder Bild in der Übertragung dargestellt wird. Daneben bestehen aber auch ernste Bedenken, dass die freie Rede der Beteiligten unter den Rahmenbedingungen leidet. Dass das Netz bekanntlich nicht vergisst und damit auch Fehlleistungen verewigt, kann dies leicht dazu führen, dass Abgeordnete auf Beiträge in öffentlicher Sitzung verzichten. Das Recht ausgeblendet zu werden kann nämlich auch als Spielverderberei interpretiert werden und beteiligte davon abhalten von dem Recht Gebrauch zu machen.Über die Kosten einer rechtskonformen Übertragung liegen derzeit keine Erkenntnisse vor. |
| Gibt es einen städtischen Ansprechpartner für Fördermittel und Vereinsunterstützung? Wir benötigen auch Ideen und Hilfe zur Mitgliedergewinnung sowie zur kostengünstigen Umsetzung von Online-Präsenzen, wie z.B. einer einfachen Homepage, damit sich Bürger besser über den jeweiligen Verein informieren. | Der städtische Ansprechpartner für Fördermittel und Vereinsunterstützung ist Frau Schwarz, Tel. 03423 652159, d.schwarz@eilenburg.de. Für die Online-Präsenz gibt es eine Liste der Vereine auf der städtischen Internetseite, auf der sich interessierte Bürger über die Eilenburger Vereine informieren können. Hier kann auch für einen Beitrag von 5 Euro ein eigene kleine Online-Präsenz/Homepage des Vereins erstellt und hinterlegt werden (Erstellung von C. Lippert). Wenn eine eigene Homepage verlinkt werden soll, kostet dies natürlich nichts. |
| Was macht die Stadt mit den vielen Einkaufswagen, die in Eilenburg überall stehen und nicht zurück gebracht werden? | Die Wagen sind Eigentum der Einkaufsmärkte. Diese müssten sich um selbige kümmern. |
| Wie setzt sich der Stadtrat nach der Wahl 2024 zusammen? | Die Zusammensetzung des Stadtrates ist online unter www.eilenburg.de/nachrichten/wahlen-2024 und im Amtsblatt Nr. 15 vom 18. Juli 2024 einsehbar. |
| Die Stadt Eilenburg bezuschusst den Tierpark durch Steuergelder jährlich im 6-stelligen Bereich. Warum müssen Eilenburger Bürger dennoch Eintritt zahlen, obwohl bereits Geld der Eilenburger an den Tierpark fließt? Damit zahlen Eilenburger quasi doppelten Eintritt im Vergleich zu Nicht- Eilenburgern | Der Tierpark wird durch den Tierparkverein Eilenburg betrieben. Dieser erhält durch die Stadt Eilenburg einen jährlichen Betriebskostenzuschuss zur Erhaltung und Betrieb der Anlagen. Der Zuschuss reicht jedoch nicht aus, um die Kosten des Betriebs des Tierparks 100 % zu decken. Dementsprechend generiert der Tierparkverein neben Spenden auch nutzungsabhängige Einnahmen aus Eintrittsgeldern. Eine Unterscheidung zwischen „Steuerzahlern der Stadt Eilenburg“ und Nichtsteuerzahlern wird nicht gelingen, da Steuern nicht nur von den Eilenburger Bürgern gezahlt werden, sondern auch von Besuchern oder Einwohnern mit mehreren Wohnsitzen (z.B. über die Mehrwertsteuer). Für bedürftige Familien stehen Unterstützungsleistungen z.B. durch den Eilenburger Freizeitpass zur Verfügung. |