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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 18/2023
Die Stadtverwaltung informiert
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Eingeschränktes Halteverbot im Gabelweg wird erweitert

Foto: Stadtverwaltung Eilenburg

Seit einiger Zeit gibt es im Gabelweg im Stadtteil Eilenburg Ost ein eingeschränktes Halteverbot zwischen der Hochhausstraße und dem Bummiweg. Grund für die Einschränkung, war ein häufiges Befahren des Geh- und Radweges mit Kraftfahrzeugen. Durch die geringe Fahrbahnbreite wird der Fußweg zum Ausweichen genutzt.

Dieses Befahren ist nicht nur gefährlich für die Fußgänger und Radfahrer, sondern zugleich ist der vorhandene Aufbau des Geh- und Radweges für ein dauerhaftes Befahren nicht geeignet. Um dies zukünftig zu verhindern, wurde durch die Straßenverkehrsbehörde sowie die Polizei entschieden, dass derzeitig bestehende eingeschränkte Halteverbot zu erweitern.

Das Halteverbot gilt künftig zwischen der Hochhausstraße und dem Wohn- und Geschäftshaus am Gabelweg 58. In diesem Abschnitt darf nicht mehr geparkt werden. Lediglich ein kurzes Anhalten ist zulässig. Die Beschilderung wurde entsprechend angepasst.