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Muldespiegel und Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 18/2025
Die Stadtverwaltung informiert
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Neues aus dem Stadtrat

Foto: Stadtverwaltung Eilenburg – Anstatt der Europafahne wird dann die Fahne mit Eilenburger Wappen wehen.

Der Eilenburger Stadtrat tagte am 1.September und stimmte unter anderem zu folgenden Themen ab:

Änderung des Bebauungsplans „Am Schanzberg“ eröffnet neue Entwicklungsmöglichkeiten

Die Stadt Eilenburg treibt die Weiterentwicklung des Industrie- und Gewerbegebiets „Am Schanzberg“ voran. Der seit 2005 rechtskräftige Bebauungsplan wird derzeit zum zweiten Mal geändert, um den Standort für zukunftsfähige Ansiedlungen weiter zu stärken.

Anlass für die Anpassung war die Anfrage eines Produktionsbetriebes, der für seine geplante Ansiedlung ein Gebäude mit einer Höhe von mindestens 27 Metern benötigt. Bisher war die maximale Gebäudehöhe im entsprechenden Baufeld auf 15 Meter begrenzt. Künftig soll sie – in städtebaulich verträglicher Weise – auf angehoben werden.

Damit werden nicht nur die Voraussetzungen für die konkrete Ansiedlung geschaffen, sondern auch neue Möglichkeiten für die flexible Nutzung der größten zusammenhängenden Industriefläche am Standort eröffnet. Die übrigen Bereiche behalten ihre bisherigen Höhenbegrenzungen von 10 bis 15 Metern bei. Zudem sorgen Anpflanzungen und zukünftige Waldflächen für eine grüne Pufferzone zu angrenzenden Wohnbereichen.

Das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplans wurde transparent durchgeführt: Von Mai bis Juni lag der Entwurf öffentlich aus – ohne Einwendungen aus der Bürgerschaft. Hinweise von Fachbehörden, insbesondere zum Grundwasserschutz, wurden aufgenommen und in die Planunterlagen eingearbeitet. Mit der nun vorliegenden Fassung ist der Weg frei, das Industrie- und Gewerbegebiet „Am Schanzberg“ weiter zu einem attraktiven Standort für Unternehmen zu entwickeln.

Erweiterung des Solarparks „Oberförsterwerder“ geplant

Die Stadt Eilenburg plant die Erweiterung der bestehenden Photovoltaik-Freiflächenanlage „Oberförsterwerder“. Grundlage ist ein Antrag der Firma baro Solarpark OFW GmbH & Co. KG, auf dessen Basis der Stadtrat im Juni 2023 die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen hat. Das Plangebiet im Nordosten der Stadt umfasst rund 4,6 Hektar und liegt überwiegend auf wenig ertragreichen Landwirtschaftsflächen sowie teilweise auf einer rekultivierten Aschespülhalde. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien zu schaffen und die Energiegewinnung aus Sonnenkraft am Standort zu bündeln.

Im Zuge der Planung wurden unter anderem ein Blendschutz zum Schutz des Straßenverkehrs, die Erschließung über die Staatsstraße 11 sowie eine Umweltprüfung berücksichtigt. Parallel läuft ein Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans sowie ein Befreiungsverfahren zum Landschaftsschutzgebiet „Mittlere Mulde“. Der Entwurf des Bebauungsplans wird demnächst für einen Monat öffentlich ausgelegt und im Internet einsehbar sein. Während dieser Zeit können Bürger sowie Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgeben. Mit der Erweiterung des Solarparks setzt Eilenburg ein wichtiges Zeichen für die Energiewende, den Klimaschutz und die nachhaltige Entwicklung der Stadt.

Stadt Eilenburg passt Entgelte der Stadtbibliothek an

-Für Kinder und Jugendliche bleibt die Kostenfreiheit erhalten-

Die Entgeltordnung der Stadtbibliothek Eilenburg stammt noch aus dem Jahr 2022 und wird nun an die allgemeine Preisentwicklung angepasst. Damit sollen die durch die Inflation gestiegenen Kosten zumindest teilweise ausgeglichen werden. Auch mit den neuen Beiträgen bleibt die Bibliothek ein günstiges Angebot für alle Nutzer, denn die zusätzlichen Einnahmen von rund 3.000 Euro pro Jahr decken die gestiegenen Ausgaben nicht vollständig ab. Konkret bedeutet das: Der Jahresbeitrag für Erwachsene steigt von 30,00 Euro auf 33,00 Euro, die Familien- und Partnerkarte von 45,00 Euro auf 50,00 Euro. Ermäßigte, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende über 16 Jahre zahlen künftig 17,00 Euro statt 15,00 Euro. Auch die Entgelte für neue Leserausweise erhöhen sich leicht. Kostenfrei bleibt hingegen weiterhin die Bibliotheksnutzung für alle Kinder- und Jugendlichen bis einschließlich 16 Jahren.

Die neue Entgeltordnung ist im elektronischen Amtsblatt vom 11. September 2025 unter https://www.eilenburg.de/rathaus/aktuelles/amtsblatt/ zu finden.

Stadtmuseum Eilenburg passt Eintrittspreise an

Die Eintrittspreise des Stadtmuseums Eilenburg werden nach drei Jahren erstmals wieder angepasst. Die bisherige Entgeltordnung stammt aus dem Jahr 2022 und wird nun an die allgemeine Preisentwicklung angeglichen. Mit den Änderungen sollen die gestiegenen Kosten zumindest teilweise aufgefangen werden. Die erwarteten Mehreinnahmen von rund 5.000 Euro pro Jahr reichen jedoch nicht aus, um die inflationsbedingten Mehrkosten vollständig zu decken.

Wichtig ist: Der Preis von 3,00 Euro pro Kind für Schulklassen bleibt unverändert, um den Bildungsauftrag des Museums zu sichern. Einige ältere Entgelte, wie etwa für Reproduktionen, entfallen, da sie nicht mehr zeitgemäß sind.

Die neuen Preise im Überblick: Erwachsene zahlen künftig 5,00 Euro statt 4,00 Euro für den Besuch einer Ausstellung. Kinder von 4 bis 17 Jahren, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Schwerbehinderte mit Ausweis B sowie Erwachsene mit Freizeitpass zahlen 3,00 Euro statt 2,00 Euro. Öffentliche Führungen und pädagogische Angebote kosten künftig 8,00 Euro für Erwachsene; für Ermäßigungsberechtigte bleibt der Preis unverändert.

Die neue Entgeltordnung ist im elektronischen Amtsblatt vom 11. September 2025 unter https://www.eilenburg.de/rathaus/aktuelles/amtsblatt/ zu finden.

Stadtrat beschließt dauerhafte Beflaggung am Rathaus

Im Stadtrat Eilenburg wurde über einen Antrag der AfD-Fraktion beraten, der vorsah, die Dienstgebäude und Liegenschaften der Stadt – sofern Fahnenmasten vorhanden sind – ganzjährig mit der Deutschlandfahne zu beflaggen.

In der Diskussion wurde deutlich, dass Fahnenmasten im Eigentum der Stadt ausschließlich vor dem Rathaus und dem Bürgerhaus vorhanden sind. Von Verwaltungsseite wurde außerdem auf mögliche Nachteile einer Dauerbeflaggung hingewiesen, etwa auf eine eingeschränkte Hervorhebung besonderer Gedenk- und Feiertage oder auf mögliche Lärmbelästigungen für Anwohner. Auch die zu erwartenden Kosten für den Ersatz verschlissener Fahnen (ca. 200 Euro jährlich) wurden dargestellt.

Der Stadtrat hat sich nach Abwägung mehrheitlich für eine dauerhafte Beflaggung am Rathaus entschieden, sich aber gleichzeitig dafür ausgesprochen, auch die Fahnen der Stadt Eilenburg und des Freistaates Sachsen anzubringen. Damit soll gleichermaßen die Zugehörigkeit zur Stadt, zum Freistaat Sachsen und zur Bundesrepublik Deutschland symbolisiert werden. Auf die Dauerbeflaggung am Bürgerhaus wurde hingegen verzichtet, da es sich hierbei um kein Dienstgebäude handelt.