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Muldespiegel und Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 18/2025
Die Stadtverwaltung informiert
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Sirenenalarm in Eilenburg – Information für die Bürgerschaft

Foto: Stadtverwaltung Eilenburg

Die Feuerwehr Eilenburg ist als Stützpunktfeuerwehr für zahlreiche Einsätze im Stadtgebiet und darüber hinaus verantwortlich. Jährlich rücken unsere Einsatzkräfte zu rund 300 bis 400 Einsätzen aus – von kleineren Hilfeleistungen bis hin zu größeren Schadenslagen.

Um die schnelle Einsatzbereitschaft zu gewährleisten, werden die Feuerwehrkameraden bei größeren und mittelschweren Ereignissen (Alarmstufe 2 und 3) zusätzlich zu ihren Funkmeldeempfängern auch über die Sirenen alarmiert. Kleinere Einsätze (Alarmstufe 1) werden hingegen ausschließlich über Funkmeldeempfänger ausgelöst und bleiben für die Bevölkerung meist unbemerkt.

Da im Stadtteil Eilenburg-Ost seit Jahrzehnten keine Sirenen mehr vorhanden waren, fällt die Wiedereinführung dort besonders auf. Die Alarme können täglich zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr ausgelöst werden, in besonderen oder katastrophenartigen Lagen selbstverständlich auch rund um die Uhr.

Die Nutzung der Sirenen dient dabei nicht allein der Alarmierung der Einsatzkräfte, sondern auch der Sensibilisierung der Bevölkerung:

  • Feuerwehrleute eilen mit privaten Fahrzeugen, Fahrrädern oder zu Fuß zum Gerätehaus – oft schnell und von anderen Verkehrsteilnehmern kaum zu unterscheiden.
  • Kurz darauf rücken Feuerwehrfahrzeuge mit Sondersignal aus und bewegen sich schneller als gewohnt durch das Stadtgebiet.
  • Je nach Schadenslage kann es erforderlich sein, Fenster und Türen geschlossen zu halten oder im Ausnahmefall sogar Wohngebiete zu verlassen.

Wir möchten betonen: Die Sirenenalarme dienen Ihrer Sicherheit. Sie sind ein wichtiges Signal, das auf eine besondere Einsatzlage hinweist. Gerade in den Sommermonaten, wenn Vegetations- und Flächenbrände häufiger auftreten, ist mit verstärktem Sireneneinsatz zu rechnen.

Uns ist bewusst, dass die Signale für manche Bürger störend wirken können. Sie sind jedoch ein unverzichtbarer Bestandteil der Gefahrenabwehr. Eine rechtliche Beeinträchtigung, etwa im Sinne einer „Störung der Totenruhe“, liegt dabei nicht vor.

Die Stadtverwaltung und die Feuerwehr Eilenburg danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Aufmerksamkeit. Sollten Sie Fragen oder Gesprächsbedarf zu diesem Thema haben, steht Ihnen die Stadtverwaltung gerne zur Verfügung.