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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 19/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 57 „Wohnen am Gelbchenweg“

Der Stadtrat der Stadt Eilenburg hat am 04.09.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans (B-Plans) Nr. 57 „Wohnen am Gelbchenweg“ vom 30.08.2023 einschließlich der Begründung gebilligt und deren öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer von 5 Wochen beschlossen.

Mit der Aufstellung des B-Plans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Wohnbaufläche im Nordwesten des Stadtgebiets von Eilenburg geschaffen werden. Das wesentliche Ziel dieser Planung ist die städtebauliche Neuordnung eines ca. 0,6 ha großen Allgemeinen Wohngebiets in Form einer Einfamilienhausbebauung. Die naturschutzfachlichen Belange werden im Rahmen des ergänzend erstellten Umweltberichts beachtet. Zusätzliche Gutachten zur Einschätzung des Artenschutzes, der Bodenbeschaffenheit und Regenwasserentsorgung sowie zum Lärmschutz flossen in den Bebauungsplan mit ein.

Der Geltungsbereich des o.g. B-Plans setzt sich aus zwei Teilbereichen zusammen und ist aus nachstehenden Lageplänen ersichtlich. Geltungsbereich 1 beinhaltet das konkrete Plangebiet mit den Festsetzungen des zukünftigen Wohngebiets; Geltungsbereich 2 umfasst den Bereich, in dem ein Teil der erforderlichen naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen zu realisieren sind.

Es gibt eine Überschneidung des Geltungsbereichs des B-Plans Nr. 57 mit dem seit 11.03.1994 rechtskräftigen einfachen B-Plans Nr. 12 „B 107 neu“, der durch die neue Planung geringfügig geändert wird.

Der Entwurf des B-Plans Nr. 57 „Wohnen am Gelbchenweg“ vom 30.08.2023 wird mit dem Entwurf der Begründung vom 30.08.2023 und dem Entwurf des Umweltberichts nach § 2a BauGB vom 18.08.2023 sowie den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Zeitraum vom

21.09. bis 26.10.2023

in der Stadtverwaltung Eilenburg, Bürgerbüro (Erdgeschoss), während der nachfolgend genannten Dienstzeiten öffentlich ausgelegt:

Montag, Mittwoch, Freitag

9.00 bis 13.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag

9.00 bis 18.00 Uhr

Samstag

9.00 bis 12.00 Uhr

Außerdem sind die ausliegenden Unterlagen im Internet auf der Website http://www.eilenburg.de und auf dem Landesportal http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de abrufbar.

Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts, von Gutachten und der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verfügbar und werden Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:

Während der o.g. Auslegungsfrist können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Eilenburg, FB Bau und Stadtentwicklung, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg), Fax (03423/ 652-140) oder E-Mail (bauleitplanung@eilenburg.de) eingereicht werden.

Schriftlich vorgetragene Anregungen sollten die vollständige Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls die vollständige Anschrift des betroffenen Grundstückes/Gebäudes enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass die personenbezogenen Daten, die mit der Abgabe von Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung eingehen, erfasst und während des gesamten Verfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten können Sie den Datenschutzhinweisen entnehmen, die mit den Planunterlagen ausgelegt bzw. wie die Planunterlagen online abrufbar sind.

Eilenburg, 05.09.2023

Scheler
Oberbürgermeister