Der Stadtrat der Stadt Eilenburg hat am 04.09.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans (B-Plans) Nr. 57 „Wohnen am Gelbchenweg“ vom 30.08.2023 einschließlich der Begründung gebilligt und deren öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer von 5 Wochen beschlossen.
Mit der Aufstellung des B-Plans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Wohnbaufläche im Nordwesten des Stadtgebiets von Eilenburg geschaffen werden. Das wesentliche Ziel dieser Planung ist die städtebauliche Neuordnung eines ca. 0,6 ha großen Allgemeinen Wohngebiets in Form einer Einfamilienhausbebauung. Die naturschutzfachlichen Belange werden im Rahmen des ergänzend erstellten Umweltberichts beachtet. Zusätzliche Gutachten zur Einschätzung des Artenschutzes, der Bodenbeschaffenheit und Regenwasserentsorgung sowie zum Lärmschutz flossen in den Bebauungsplan mit ein.
Der Geltungsbereich des o.g. B-Plans setzt sich aus zwei Teilbereichen zusammen und ist aus nachstehenden Lageplänen ersichtlich. Geltungsbereich 1 beinhaltet das konkrete Plangebiet mit den Festsetzungen des zukünftigen Wohngebiets; Geltungsbereich 2 umfasst den Bereich, in dem ein Teil der erforderlichen naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen zu realisieren sind.
Es gibt eine Überschneidung des Geltungsbereichs des B-Plans Nr. 57 mit dem seit 11.03.1994 rechtskräftigen einfachen B-Plans Nr. 12 „B 107 neu“, der durch die neue Planung geringfügig geändert wird.
Der Entwurf des B-Plans Nr. 57 „Wohnen am Gelbchenweg“ vom 30.08.2023 wird mit dem Entwurf der Begründung vom 30.08.2023 und dem Entwurf des Umweltberichts nach § 2a BauGB vom 18.08.2023 sowie den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Zeitraum vom
21.09. bis 26.10.2023
| in der Stadtverwaltung Eilenburg, Bürgerbüro (Erdgeschoss), während der nachfolgend genannten Dienstzeiten öffentlich ausgelegt: | |
| Montag, Mittwoch, Freitag | 9.00 bis 13.00 Uhr |
| Dienstag und Donnerstag | 9.00 bis 18.00 Uhr |
| Samstag | 9.00 bis 12.00 Uhr |
Außerdem sind die ausliegenden Unterlagen im Internet auf der Website http://www.eilenburg.de und auf dem Landesportal http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de abrufbar.
Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts, von Gutachten und der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verfügbar und werden Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:
| Information / Stellungnahme | Umweltbezogene Themen / Kernpunkte der Bearbeitung |
| ausgelegte Unterlagen |
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| Lücking & Härtel GmbH (24.04.2023): Stellungnahme Geräusch | Umweltbelang Mensch: Betrachtung von Auswirkungen der Geräuschimmissionen durch die Bundesstraße B 107 auf den räumlichen Geltungsbereich. |
| Lücking & Härtel GmbH (18.08.2023): Grünordnungsplan | Umweltbelang Tiere und Pflanzen/Biotoptypen, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie Landschaft: Betrachtung der naturschutzrechtliche Eingriffsregulierung |
| Lücking & Härtel GmbH (18.08.2023): Umweltbericht | Darlegung der auf Grund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes: Umweltbelang Tiere und Pflanzen: Bau- und anlagebedingte Flächeninanspruchnahme in Bezug auf Lebensräume von Tieren und Pflanzen und die naturschutzrechtliche Eingriffsregulierung. Umweltbelang Fläche und Boden: Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme für Bodenversiegelung und damit verbundene Eingriffe sowie deren Ausgleich. Umweltbelang Wasser: Betrachtung zur Oberflächenentwässerung. Umweltbelang Luft und Klima: Anlagebedingte Auswirkungen auf lokalklimatische Verhältnisse. Umweltbelang Landschaft: Auswirkungen auf das Landschaftserleben/Einbindung in die freie Landschaft. Umweltbelang Mensch: Beeinträchtigung durch Verkehrslärm der B 107. Umweltbelang Kultur- und sonstige Sachgüter: Umgang mit baubedingten Bodenfunden. Wechselwirkungen: Betrachtung der Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes im Rahmen der Beschreibung und Bewertung der einzelnen Umweltbelange. Umweltbelangübergreifend: Betrachtung von Planalternativen, Darlegung der Berücksichtigung der für die Planung zutreffenden Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und Plänen. |
| Terra Typica – Hartleb & Hartleb GbR (01.07.2023): Artenschutzfachliches Gutachten | Umweltbelang Tiere und Pflanzen: Prüfung und Darlegung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG, Betroffenheit prüfungsrelevanter Tier- und Pflanzenarten durch bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen des Vorhabens, Darlegung erforderlicher Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen. |
| Büro für Geotechnik P. Neundorf GmbH: Geotechnischer Bericht (04.08.2023), Nachtrag zum Geotechnischen Bericht (09.08.2023) | Umweltbelang Wasser: Oberflächenentwässerung / Baugrunduntersuchungen |
| abgegebene umweltrelevante Stellungnahmen |
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| Landratsamt Nordsachsen, Schreiben vom 01.06.2023 | Umweltbelang Tiere und Pflanzen: Beachtung Eingriffsregelung, Artenschutz Umweltbelang Boden: Hinweis hinsichtlich wasserdurchlässiger Beläge Umweltbelang Wasser: Hinweis hinsichtlich wasserdurchlässiger Beläge, Niederschlagswasserentsorgung, Hinweise zu Geothermieanlagen Umweltbelang Mensch: Beurteilung der Stellungnahme Geräusch, Erforderlichkeit Schallschutznachweis nach DIN 4109, Baulicher Brandschutz und Sicherstellung Löschwasser Umweltbelang Kultur und Sachgüter: Hinweis auf archäologische Grabungen vor Baubeginn, Archäologischer Prüffall – Kulturdenkmal gem. § § 2 SächsDSchG |
| Abwasserzweckverband „Mittlere Mulde“, Schreiben vom 10.05.2023 | Umweltbelang Wasser: Ableitung häuslicher Abwässer an kommunale Sammelkläranlage, Hinweis zur Niederschlagswasserentsorgung, Erfordernis von Baugrundgutachten für Einzelbauvorhaben |
| Landesamt für Archäologie, Schreiben vom 17.05.2023 | Umweltbelang Kultur und Sachgüter: Hinweis auf Erforderlichkeit von archäologischen Grabungen vor Baubeginn, Archäologischer Prüffall – Kulturdenkmal gem. § § 2 SächsDSchG |
| Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Schreiben vom 25.05.2023 | Umweltbelang Mensch: Hinweise zu Abstandsregelungen (Beachtung Anbauverbots- und Anbaubeschränkungsregelungen) zur B107, Lärmschutz Umweltbelang Tiere und Pflanzen: Erforderlichkeit der Kompensation für Gehölzrodungen |
Während der o.g. Auslegungsfrist können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Eilenburg, FB Bau und Stadtentwicklung, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg), Fax (03423/ 652-140) oder E-Mail (bauleitplanung@eilenburg.de) eingereicht werden.
Schriftlich vorgetragene Anregungen sollten die vollständige Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls die vollständige Anschrift des betroffenen Grundstückes/Gebäudes enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die personenbezogenen Daten, die mit der Abgabe von Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung eingehen, erfasst und während des gesamten Verfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten können Sie den Datenschutzhinweisen entnehmen, die mit den Planunterlagen ausgelegt bzw. wie die Planunterlagen online abrufbar sind.
Eilenburg, 05.09.2023