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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 19/2024
Die Stadtverwaltung informiert
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Lieblingsstadt mit grünem Herz

Hinweise und Informationen zur Grünpflege in Eilenburg

Die Stadt ist grün, die Blumen blühen und die Pflanzen wachsen diesen Sommer besonders ausgiebig. Begünstig durch das warme Wetter und Regen gedeiht alles einwandfrei. Über den Mängelmelder, die Einwohnersammlungen und der Einwohnerfragestunde im Stadtrat sind einige Beschwerden zur Grünpflege in Eilenburg eingegangen. Zum besseren Verständnis sollen hier einige Fragen geklärt werden.

Für welche Bereiche ist die Stadtverwaltung Eilenburg zuständig?

Die Stadtverwaltung Eilenburg ist für die Pflege aller öffentlichen Platz- und Grünflächen verantwortlich. Darunter fallen zum Beispiel der Stadtpark, die Grünbereiche am Nord- und Dr.-Külz-Ring, die Friedhöfe sowie die Kreisverkehre. Auch für die Gehwegreinigung vor allen städtischen Gebäuden und Grundstücken ist die Stadt verantwortlich.

Welche Arbeiten werden beauftragt und wie oft werden diese beauftragt?

Die Stadtwirtschaft Eilenburg ist mit der Pflege der Rabatten, der Friedhöfe, der Dauerbepflanzungen und mit dem Mähen der Grünflächen beauftragt. Für jede Kategorie gibt es unterschiedliche Pflegerhythmen. Manche Flächen werden bis zu fünfmal im Jahr andere auch nur einmal pro Jahr gemäht. Allerdings gilt für alle Bereiche, dass die Pflege in sinnvollen und regelmäßigen Abständen erfolgen soll.

Für welche Bereiche sind die Bürger bzw. Grundstückseigentümer zuständig?

Alle Grundstückseigentümer müssen die Straßenreinigungssatzung der Stadt Eilenburg einhalten. Diese Reinigungspflicht erstreckt sich auf an das Grundstück angrenzende öffentliche Geh- und Radwege einschließlich der Bordsteine und Schnittgerinne sowie der Grünstreifen. Die Reinigungspflicht umfasst die Entfernung aller nicht auf die Straße/den Gehweg gehörenden Gegenstände, insbesondere die Beseitigung von Gras, Unkraut, Laub, Kehricht, Schlamm. Die Straßenreinigungssatzung kann man online auf der städtischen Homepage unter: www.eilenburg.de/rathaus/stadtrecht einsehen.