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Muldespiegel und Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 19/2025
Die Stadtverwaltung informiert
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Einfach erklärt: Was ist ein Stadtratsbeschluss?

Mit der Artikelserie „Einfach erklärt“ möchte die Stadtverwaltung Eilenburg allen Bürgern die Möglichkeit geben ein besseres Verständnis für die Tätigkeiten und Entscheidungen der Stadtverwaltung und Stadträte zu bekommen. Die Stadtverwaltung hat sich das Ziel gesetzt, sie mit detaillierten Informationen und Hintergrundinfos bei der Beurteilung bestimmter Vorgänge gedanklich zu unterstützen.

In der aktuellen Ausgabe wird das Thema in „Leichter Sprache“ dargestellt. Die sprachliche Ausdrucksweise bei „Leichter Sprache“ zielt dabei auf die besonders leichte Verständlichkeit ab. Die Leichte Sprache soll Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen über eine geringe Kompetenz in der deutschen Sprache verfügen, das Verstehen von Texten erleichtern.

Für ein harmonisches und verständnisvolles Miteinander in ihrer Lieblingsstadt Eilenburg.

Die Mitglieder vom Stadtrat vertreten die Interessen der Bürger.

Sie können Vorschläge machen. Diese Vorschläge heißen Anträge.

Über die Anträge wird am Ende abgestimmt. Auch Personen oder Gruppen von außerhalb können Anträge stellen.

Ein Beispiel: Das Landratsamt Nordsachsen stellte einen Antrag,

die Asylunterkunft am Schanzberg zu schließen. Zuerst wird ein Antrag in einem Fachausschuss besprochen. Die Ausschüsse tagen ohne Publikum.

Es gibt diese Ausschüsse:

Petitionsausschuss

Stadtausschuss

Sozialausschuss

Bauausschuss

Betriebsausschuss Kulturunternehmung Eilenburg

In den Ausschüssen wird geprüft:

Ist der Antrag wichtig?

Gibt es noch offene Fragen?

Was wird empfohlen?

Danach kommt der Antrag in eine Sitzung des Stadtrats.

Hier stimmen die Stadträte und der Oberbürgermeister ab:

Der Antrag wird angenommen.

Oder der Antrag wird abgelehnt.

Wenn ein Antrag angenommen ist, kümmert sich die Stadtverwaltung um die Umsetzung. Der Stadtrat kontrolliert diese Arbeit. Das steht im Gesetz für Städte und Gemeinden in Sachsen. Die Stadträte dürfen den Oberbürgermeister alles zur Stadt Eilenburg fragen. Auch Einwohner dürfen Fragen stellen: Zu Beginn jeder Stadtratssitzung gibt es eine „Einwohnerfragestunde“. Der Oberbürgermeister selbst kann auch Anträge einbringen. Mehr Informationen über Anträge, über die abgestimmt werden muss, lesen Sie in der nächsten Ausgabe vom „Muldespiegel“.