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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 2/2023
Die Stadtverwaltung informiert
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Der Eilenburger Freizeitpass für das Jahr 2023

Foto: Kinder können bis 16 Jahre kostenfrei in der Bibliothek Bücher ausleihen.

Seit nunmehr achtzehn Jahren gibt es den Eilenburger Freizeitpass. Er gibt Bürgern der Stadt Eilenburg mit geringem Einkommen die Möglichkeit, am kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Der Eilenburger Freizeitpass für Kinder berechtigt diese, folgende städtische Einrichtungen bzw. Veranstaltungen zu nutzen:

Schwimmhalle Eilenburg

3 x

kostenfrei

Museum Eilenburg

2 x

(auch Ausstellungen)

kostenfrei

Sorbenturm Eilenburg

2 x

kostenfrei

Stunde der Musik

1 x

kostenfrei

FEZ Eilenburg (Freibad)

3 x

kostenfrei (Kinder bis 16 J.)

Tierpark Eilenburg

2 x

kostenfrei (Kinder bis 16 J.)

Bibliothek Eilenburg

die Nutzung der Bibliothek für Kinder bis 16 Jahren ist seit 2012 kostenfrei

Der Eilenburger Freizeitpass für Erwachsene berechtigt diese, oben genannte Veranstaltungen und Einrichtungen, mit ermäßigten Entgelten zu nutzen.

Der Freizeitpass ist für das Kalenderjahr 2023 gültig.

Anspruchsberechtigt sind Empfänger von:

>

Bürgergeldberechtigte oder

>

Sozialgeld oder

>

Wohngeld/Lastenausgleich oder

>

Grundsicherung im Alter oder

>

Sozialhilfe

>

BaföG

>

Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

>

einkommensunabhängige Personen mit Hauptwohnsitz in Eilenburg, wenn sie mind. 3 Personen Unterhalt gewähren

sowie Auszubildende und Studenten bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mit Hauptwohnsitz in Eilenburg und entsprechendem Nachweis (Ausbildungsvertrag, Ausbildungsbescheinigung bzw. Studienbescheinigung)

Antragsstellung:

Der Eilenburger Freizeitpass wird vom Bürgerbüro der Stadtverwaltung Eilenburg ausgestellt. Dazu ist ein formloser schriftlicher Antrag, mit den entsprechenden Nachweisen, bei der Stadtverwaltung Eilenburg einzureichen. Dieser kann an unten stehende Kontaktadresse oder per Mail an buergerbuero@eilenburg.de gesandt werden.

Der Pass wird den Anspruchsberechtigten dann postalisch zugesandt.

Kontakt:

Stadtverwaltung Eilenburg

Bürgerbüro

Marktplatz 1

04838 Eilenburg

Tel.: 03423 652261

E-Mail: buergerbuero@eilenburg.de