© Ö-Grafik/Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Die Sächsische Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für ehrenamtlich geleistetes Engagement. Sie wird nun zum sechsten Mal aufgelegt und gilt vom 01. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027. Die Karte können Personen erhalten, die ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben, mindestens 14 Jahre alt sind und sich seit mindestens zwei Jahren durchschnittlich drei Stunden wöchentlich ehrenamtlich engagieren.
Mit der Ehrenamtskarte können sachsenweit geltende Vergünstigungen verschiedener Kooperationspartner genutzt werden. Informationen und Anträge finden Sie dazu beim Freistaat Sachsen (www.ehrenamt.sachsen.de)
Die Sächsische Ehrenamtskarte kann bei der Wohnsitzgemeinde des Antragstellers vom Verein / Trägerorganisation für seine ehrenamtlichen Mitglieder beantragt werden. Bei der Stadt Eilenburg nimmt der Fachbereich Soziales und Kommunales die Anträge entgegen.
Ansprechpartner dafür ist Frau Schwarz Tel. 03423-652 159, d.schwarz@eilenburg.de.
Den Antrag finden Sie auch online unter www.eilenburg.de (Rubrik Vereine).