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Muldespiegel und Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 20/2025
Die Stadtverwaltung informiert
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Einfach erklärt…

Mit der Artikelserie „Einfach erklärt“ möchte die Stadtverwaltung Eilenburg allen Bürgern die Möglichkeit geben ein besseres Verständnis für die Tätigkeiten und Entscheidungen der Stadtverwaltung und Stadträte zu bekommen. Die Stadtverwaltung hat sich das Ziel gesetzt, sie mit detaillierten Informationen und Hintergrundinfos bei der Beurteilung bestimmter Vorgänge gedanklich zu unterstützen.

In der aktuellen Ausgabe wird das Thema in „Einfacher Sprache“ dargestellt. Einfache Sprache ist ideal, um Fachsprache für ein breites Publikum zugänglich zu machen und Menschen zu unterstützen, die beispielsweise Deutsch als Fremdsprache sprechen oder Leseschwierigkeiten haben.

Für ein harmonisches und verständnisvolles Miteinander in ihrer Lieblingsstadt Eilenburg.

Welche Vorhaben der Stadt müssen zwingend beschlossen werden?

Muss darüber wirklich abgestimmt werden? JA, sagt das Gesetz!

Es gibt für Vorhaben, welche in unserer Stadt umgesetzt werden sollen, keine uneingeschränkten Freiheiten der Stadtverwaltung Eilenburg oder des Oberbürgermeisters. In dem Zusammenhang spricht man auch von beschlusspflichtigen Anträgen zur Abstimmung in einer Stadtratssitzung.

Dazu zählen u.a. folgende Bereiche:

Bauwesen

• Bauplanungsverfahren für Wohn- und Gewerbegebiete

• Vorhabenbezogene Bebauungspläne

• Festlegung von bestimmten Nutzungen städtischer Gewerbegebiete

• Errichtung von Anlagen mit öffentlichen Nutzen

Finanzwesen

• städtische Ausgaben oder Einnahmen im Sinne der Verwaltungstätigkeiten

• Festlegung, wie viel Geld ausgegeben werden darf à Haushaltsplanung

• Verkauf von städtischen Grundstücken

Und alle kleineren Maßnahmen zu Bau- und Finanzangelegenheiten im Zusammenhang mit städtischen Gebäuden und Grundstücken.