Aufgrund der derzeitigen Witterungsverhältnisse erinnern wir alle Grundstückseigentümer an die Verpflichtung gemäß der „Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Eilenburg“ (§ 2), die Bereiche vor/entlang Ihrer Grundstücke zu reinigen und insbesondere von heruntergefallenem Laub zu befreien.
Wann?
Wenn möglich einmal in der Woche, je nach Wetterlage und Laubfall. Eine frühzeitige Reinigung ist für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer (insbesondere Fußgänger und Radfahrer) besonders wichtig und muss dauerhaft gewährleistet sein.
Während der Ruhezeiten von 22:00 bis 06:00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertage sollten entsprechend der Polizeiverordnung der Stadt Eilenburg geräuschintensive Reinigungsarbeiten (z.B. mit Laubbläsern) vermieden werden
Was ist zu reinigen?
Die Reinigungspflicht erstreckt sich entlang des Grundstückes von der Grundstücksgrenze bis einschließlich Straßenrinne/Bordsteinrinne und Einlaufrosten der Straßenentwässerung bzw. auf eine entsprechende Fläche am Rande der Fahrbahn.
Ein eventueller Grünstreifen bis zu 5 m Breite zwischen Geh- / Fahrradweg und Fahrbahn unterliegt ebenfalls der Reinigungspflicht.
Die Reinigungspflicht umfasst hierbei die Entfernung bzw. Beseitigung von Gras, Unkraut, Laub oder sonstigen Schmutz/Unrat. Bei der Reinigung sind Mittel und Geräte zu nutzen, welche unsere Straßen, Gehwege und Grünstreifen nicht beschädigen! Für eine ordnungsgemäße Entsorgung ist jeder Eigentümer selbst verantwortlich.
Für alle weiteren Flächen ist die Stadt zuständig.
Was passiert, wenn gegen die Pflichten verstoßen wird/ Handlungen unterlassen werden?
Die Stadt Eilenburg behält sich vor, bei unterlassenem Handeln (vorsätzlich oder fahrlässig), Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen zu ahnden.
Bei Gefahr in Verzug (Gehwegen, mit starkem Laubfall und hoher Unfallgefahr aufgrund unterlassener Reinigungen), können Ersatzvornahmen vorgenommen werden. Die Kosten werden den jeweiligen Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt.
Die vollständige „Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Eilenburg“ finden Sie auf www.eilenburg.de. Bei Rückfragen können Sie sich dazu gerne an die Straßenverwaltung (03423/652-145 oder strassenverwaltung@eilenburg.de) wenden.