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Muldespiegel und Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 21/2025
Die Stadtverwaltung informiert
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Wichtige Informationen der Stadtkasse Eilenburg

Einführung der „Empfängerprüfung“ ab Oktober 2025

Banken sind verpflichtet vor Ausführung einer Überweisung den Empfängernamen mit der angegeben IBAN abzugleichen. Diese EU-weite Regelung tritt am 05.10.2025 in Kraft und soll Fehlleitungen von Zahlungen und Betrug verhindern.

Diese Prüfung betrifft vorerst nur die Überweisungen. Beim Überweisungsvorgang erhalten Sie sofort eine Rückmeldung, ob der Empfängername mit der IBAN übereinstimmt und können entscheiden, ob Sie die Überweisung abbrechen oder auf eigene Verantwortung ausführen möchten.

Bitte prüfen Sie auch Ihre Daueraufträge und Terminüberweisungen auf die Richtigkeit der Empfängerdaten.

Nehmen Sie bitte Zahlungen an die Stadtverwaltung Eilenburg nur an folgende beiden bestehenden Konten vor:

Deutsche Kreditbank DKB

Sparkasse Leipzig

IBAN: DE88 1203 0000 0018 8203 32

IBAN: DE02 8605 5592 2230 0169 81

Inhaber: Stadt Eilenburg

Inhaber: Große Kreisstadt Eilenburg

Erhalten Sie von der Stadt Eilenburg Geld, geben Sie uns bitte unbedingt den vollständigen Namen des Empfängerkontos an (bei Gemeinschaftskonten die Namen mehrerer Inhaber), wie er bei der kontoführenden Bank hinterlegt ist.