Die Stadtverwaltung Eilenburg darf gemäß Bundesmeldegesetz (BMG) bestimmte personenbezogene Daten an andere Stellen übermitteln. Einwohnerinnen und Einwohner von Eilenburg und den Ortsteilen Behlitz, Hainichen, Kospa, Pressen, Wedelwitz und Zschettgau können dieser Datenweitergabe in mehreren Fällen widersprechen. Die Eintragung eines Widerspruchs ist gebührenfrei und gilt bis zum Widerruf. Eine generelle Auskunftssperre ist nur bei nachgewiesener Gefährdung von Leben, Gesundheit oder Freiheit möglich.
Mögliche Widersprüche:
1. Bundeswehr (§ 36 Abs. 2 BMG, § 58c SG):
Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten (Name, Vorname, Anschrift) an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zur Werbung für den freiwilligen Wehrdienst (betrifft Jugendliche, die bald volljährig werden).
2. Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 3 BMG):
Familienangehörige von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft können der Übermittlung ihrer Daten (Name, Geburtsdaten, Anschrift etc.) an diese widersprechen.
3. Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 und 5 BMG):
Widerspruch gegen die Weitergabe von Name, Doktorgrad und Anschrift an Adressbuchverlage.
4. Parteien und Wählergruppen (§ 50 Abs. 1 und 5 BMG):
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und Wahlvorschlagsträger im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen.
5. Jubiläen (§ 50 Abs. 2 und 5 BMG):
Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Alters- oder Ehejubiläen durch Presse, Rundfunk oder Mandatsträger.
Empfehlung: Widerspruch spätestens acht Wochen vor dem Jubiläum beim Bürgerbüro einreichen.
Hinweis:
Alle Widersprüche sind schriftlich bei der Meldebehörde der Hauptwohnung (Bürgerbüro Eilenburg) einzulegen. Die gesamte öffentliche Bekanntmachung finden Sie im elektronischen Amtsblatt vom 23. Oktober 2025 unter www.eilenburg.de
Muster: