Im Januar 2027 erhalten alle bei der Stadt Eilenburg angemeldeten Hundehalter neue Hundesteuerbescheide. Die Hundesteuer wird jeweils zum 01.07. eines Jahres für den Besteuerungszeitraum vom 01.01. bis 31.12. fällig.
Zur bequemen und fristgerechten Zahlung der Hundesteuer kann der Stadt Eilenburg – sofern noch nicht geschehen – ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter www.eilenburg.de über das Suchwort „SEPA“.
Neue Hundesteuermarke
Mit dem Hundesteuerbescheid im Januar 2027 erhalten Sie eine neue Hundesteuermarke. Diese ist bis auf Widerruf gültig.
Das Tragen der Hundesteuermarke ist Pflicht. Der Hundehalter darf seinen Hund außerhalb des von ihm bewohnten Hauses und seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke umherlaufen lassen. Bei Verlust der Hundesteuermarke wird auf Antrag eine Ersatzmarke für 1 EUR ausgehändigt.
Die bisher ausgegebenen roten und grünen Hundesteuermarken verlieren mit Erhalt der neuen Hundesteuermarke ihre Gültigkeit. Die alten Hundesteuermarken können anschließend entsorgt werden.
An- und Abmeldung von Hunden
Bitte beachten Sie, dass ein über drei Monate alter Hund innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Hundehaltung bzw. nach dem Zuzug nach Eilenburg bei der Stadtverwaltung anzumelden ist.
Auch die Beendigung der Hundehaltung ist der Stadt Eilenburg innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen. Diese ist entsprechend nachzuweisen, beispielsweise durch ein tierärztliches Attest, eine eidesstattliche Versicherung oder eine Anmeldebestätigung einer anderen Gemeinde.
Überprüfung der Hundehaltung
Zur Überprüfung der Hundehaltung und Erfassung des vorhandenen Hundebestandes kann die Stadt Eilenburg Kontrollen durchführen sowie Auskünfte von Beteiligten und anderen Personen einholen.
Ansprechpartnerin
Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen zur Hundesteuer benötigen, wenden Sie sich bitte an: Frau Kendzia | Stadtverwaltung Eilenburg | Fachbereich Finanzen und Controlling | Telefon: 03423 652-168