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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 22/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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ÖB - Bekanntmachung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen

Elternbeiträge für die Betreuungsart Kinderkrippe

a)

(maximal 10 Stunden Betreuungszeit)

Familie

Alleinerziehende

für das älteste Kind

259,79 €

233,81 €

für das zweitälteste Kind

155,87 €

140,29 €

für das dritttälteste Kind

51,96 €

46,76 €

für jedes weitere Kind

entfällt der Elternbeitrag

b)

(maximal 9 Stunden Betreuungszeit)

Familie

Alleinerziehende

für das älteste Kind

233,81 €

210,43 €

für das zweitälteste Kind

140,29 €

126,26 €

für das drittälteste Kind

46,76 €

42,09 €

für jedes weitere Kind

entfällt der Elternbeitrag

c)

(maximal 6 Stunden Betreuungszeit)

Familie

Alleinerziehende

für das älteste Kind

155,87 €

140,29 €

für das zweitälteste Kind

93,52 €

84,17 €

für das drittälteste Kind

31,17 €

28,06 €

für jedes weitere Kind

entfällt der Elternbeitrag

d)

(maximal 4,5 Stunden Betreuungszeit)

Familie

Alleinerziehende

für das älteste Kind

116,91 €

105,21 €

für das zweitälteste Kind

70,14 €

63,13 €

für das drittälteste Kind

23,38 €

21,04 €

für jedes weitere Kind

entfällt der Elternbeitrag

Elternbeiträge für die Betreuungsart Kindergarten

e)

(maximal 10 Stunden Betreuungszeit)

Familie

Alleinerziehende

für das älteste Kind

138,31 €

124,48 €

für das zweitälteste Kind

82,99 €

74,69 €

für das drittälteste Kind

27,66 €

24,90 €

für jedes weitere Kind

entfällt der Elternbeitrag

f)

(maximal 9 Stunden Betreuungszeit)

Familie

Alleinerziehende

für das älteste Kind

124,48 €

112,03 €

für das zweitälteste Kind

74,69 €

67,22 €

für das drittälteste Kind

24,90 €

22,41 €

für jedes weitere Kind

entfällt der Elternbeitrag

g)

(maximal 6 Stunden Betreuungszeit)

Familie

Alleinerziehende

für das älteste Kind

82,99 €

74,69 €

für das zweitälteste Kind

49,79 €

44,81 €

für das drittälteste Kind

16,60 €

14,94 €

für jedes weitere Kind

entfällt der Elternbeitrag

h)

(maximal 4,5 Stunden Betreuungszeit)

Familie

Alleinerziehende

für das älteste Kind

62,24 €

56,02 €

für das zweitälteste Kind

37,34 €

33,61 €

für das drittälteste Kind

12,45 €

11,20 €

für jedes weitere Kind

entfällt der Elternbeitrag

Elternbeiträge für die Betreuungsart Hort  — mit Frühhort

i)

(maximal 7 Stunden Betreuungszeit)

Familie

Alleinerziehende

für das älteste Kind

85,25 €

76,72 €

für das zweitälteste Kind

51,15 €

46,03 €

für das drittälteste Kind

17,05 €

15,34 €

für jedes weitere Kind

entfällt der Elternbeitrag

j)

(maximal 6 Stunden Betreuungszeit)

Familie

Alleinerziehende

für das älteste Kind

73,07 €

65,76 €

für das zweitälteste Kind

43,84 €

39,46 €

für das drittälteste Kind

14,61 €

13,15 €

für jedes weitere Kind

entfällt der Elternbeitrag

 — ohne Frühhort

k)

(maximal 5 Stunden Betreuungszeit)

Familie

Alleinerziehende

für das älteste Kind

60,89 €

54,80 €

für das zweitälteste Kind

36,54 €

32,88 €

für das drittälteste Kind

12,18 €

10,96 €

für jedes weitere Kind

entfällt der Elternbeitrag

Zusatzstunden nach § 3, Abs. 6 der Kindertagesstättengebührensatzung

1.

Für die Betreuung als Kinderkrippenkind für jede angefangene Stunde ein weiteres Entgelt in Höhe von

5,57 Euro.

2.

Für die Betreuung als Kindergartenkind für jede angefangene Stunde ein weiteres Entgelt in Höhe von

2,86 Euro.

3.

Für die Betreuung als Hortkind für jede angefangene Stunde ein weiteres Entgelt in Höhe von

2,31 Euro.

Zusatzstunden Hort in den Ferien § 3, Abs. 7 der Kindertagesstättengebührensatzung

Für die Betreuung als Hortkind für jede angefangene Stunde ein weiteres Entgelt in Höhe von

0,58 Euro.