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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 22/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Elternbeitragsbekanntmachung ab 01.01.2025



Elternbeitragsbekanntmachung ab 01.01.2025

Eilenburg

Elternbeiträge für die Betreuungsart Kinderkrippe

a) (maximal 10 Stunden Betreuungszeit)

Familie

Alleinerziehende

für das älteste Kind

308,58 €

277,72 €

für das zweitälteste Kind

185,15 €

166,63 €

für das dritttälteste Kind

61,72 €

55,54 €

für jedes weitere Kind

entfällt der Elternbeitrag

b) (maximal 9 Stunden Betreuungszeit)

Familie

Alleinerziehende

für das älteste Kind

277,72 €

249,95 €

für das zweitälteste Kind

166,63 €

149,97 €

für das dritttälteste Kind

55,54 €

49,99 €

für jedes weitere Kind

entfällt der Elternbeitrag

c) (maximal 6 Stunden Betreuungszeit)

für das älteste Kind

185,15 €

166,63 €

für das zweitälteste Kind

111,09 €

99,98 €

für das dritttälteste Kind

37,03 €

33,33 €

für jedes weitere Kind

entfällt der Elternbeitrag

d) (maximal 4,5 Stunden Betreuungszeit)

für das älteste Kind

138,86 €

124,97 €

für das zweitälteste Kind

83,32 €

74,98 €

für das dritttälteste Kind

27,77 €

24,99 €

für jedes weitere Kind

entfällt der Elternbeitrag

Elternbeiträge für die Betreuungsart Kindergarten

e)(maximal 10 Stunden Betreuungszeit)

für das älteste Kind

164,29 €

147,86 €

für das zweitälteste Kind

98,57 €

88,72 €

für das dritttälteste Kind

32,86 €

29,57 €

für jedes weitere Kind

entfällt der Elternbeitrag

f) (maximal 9 Stunden Betreuungszeit)

für das älteste Kind

147,86 €

133,07 €

für das zweitälteste Kind

88,72 €

79,84 €

für das dritttälteste Kind

29,57 €

26,61 €

für jedes weitere Kind

entfällt der Elternbeitrag

g)

(maximal 6 Stunden Betreuungszeit)

für das älteste Kind

98,57 €

88,72 €

für das zweitälteste Kind

59,14 €

53,23 €

für das dritttälteste Kind

19,71 €

17,74 €

für jedes weitere Kind

entfällt der Elternbeitrag

h) (maximal 4,5 Stunden Betreuungszeit)

für das älteste Kind

73,93 €

66,54 €

für das zweitälteste Kind

44,36 €

39,92 €

für das dritttälteste Kind

14,79 €

13,31 €

für jedes weitere Kind

entfällt der Elternbeitrag

Elternbeiträge für die Betreuungsart Hort

mit Frühhort

i) (maximal 7 Stunden Betreuungszeit)

für das älteste Kind

101,26 €

91,13 €

für das zweitälteste Kind

60,75 €

54,68 €

für das dritttälteste Kind

20,25 €

18,23 €

für jedes weitere Kind

entfällt der Elternbeitrag

j) (maximal 6 Stunden Betreuungszeit)

für das älteste Kind

86,79 €

78,11 €

für das zweitälteste Kind

52,07 €

46,87 €

für das dritttälteste Kind

17,36 €

15,62 €

für jedes weitere Kind

entfällt der Elternbeitrag

k) (maximal 5 Stunden Betreuungszeit)

ohne Frühhort

für das älteste Kind

72,33 €

65,09 €

für das zweitälteste Kind

43,40 €

39,06 €

für das dritttälteste Kind

14,47 €

13,02 €

für jedes weitere Kind

entfällt der Elternbeitrag

Zusatzstunden nach § 3, Abs.6

1. Für die Betreuung als Kinderkrippenkind für jede angefangene Stunde ein weiteres Entgelt in Höhe von 8,60 Euro.

2. Für die Betreuung als Kindergartenkind für jede angefangene Stunde ein weiteres Entgelt in Höhe von 3,60 Euro.

3. Für die Betreuung als Hortkind für jede angefangene Stunde ein

weiteres Entgelt in Höhe von 1,90 Euro.

Zusatzstunden im Hort in den Ferien § 3, Abs.7

Für die Betreuung als Hortkind für jede angefangene Stunde ein weiteres Entgelt in Höhe von 0,70 Euro.