Muldespiegel und Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 22/2025
Die Stadtverwaltung informiert
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Laubzeit & Reinigungspflicht – Wichtige Infos für Grundstückseigentümer
Der Herbst ist da – die Blätter fallen, und mit ihnen beginnt auch die Pflicht zur Straßenreinigung für alle Haus- und Grundstückseigentümer (bebaut oder unbebaut) sowie Hausverwaltungen. Grundlage ist die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Eilenburg (§ 2).
️ Wann reinigen?
- Einmal wöchentlich, je nach Wetter und Laubfall
- Eine frühzeitige Reinigung sorgt für mehr Sicherheit – besonders für Fußgänger und Radfahrer
- Ruhezeiten beachten:
- Keine lauten Reinigungsarbeiten 22:00 – 06:00 Uhr
- Sonn- und Feiertage: bitte auf Laubbläser & Co. verzichten
Was gehört zur Reinigung?
- Der Bereich vom Grundstück bis zur Bordsteinrinne/Straßeneinlauf
- Auch Grünstreifen bis 5 m Breite (zwischen Geh-/Radweg und Fahrbahn)
- Entfernt werden müssen: Laub, Gras, Unkraut, Schmutz und Abfälle
- Bitte schonende Geräte verwenden, um Gehwege und Straßen nicht zu beschädigen
- Die Entsorgung erfolgt durch die Eigentümer selbst
Was passiert bei Verstößen?
- Bei unterlassener Reinigung kann ein Bußgeld verhängt werden
- Bei Gefahr in Verzug (z. B. Rutschgefahr durch Laub) kann die Stadt eine Ersatzreinigung veranlassen – Kosten trägt der Eigentümer
Mehr Informationen
Die vollständige Straßenreinigungssatzung finden Sie unter: www.eilenburg.de
Kontakt: Straßenverwaltung Eilenburg | Tel.: 03423 652-145 |
E-Mail: strassenverwaltung@eilenburg.de