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Muldespiegel und Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 22/2025
Die Stadtverwaltung informiert
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Laubzeit & Reinigungspflicht – Wichtige Infos für Grundstückseigentümer

Der Herbst ist da – die Blätter fallen, und mit ihnen beginnt auch die Pflicht zur Straßenreinigung für alle Haus- und Grundstückseigentümer (bebaut oder unbebaut) sowie Hausverwaltungen. Grundlage ist die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Eilenburg (§ 2).

Wann reinigen?

  • Einmal wöchentlich, je nach Wetter und Laubfall
  • Eine frühzeitige Reinigung sorgt für mehr Sicherheit – besonders für Fußgänger und Radfahrer
  • Ruhezeiten beachten:
    • Keine lauten Reinigungsarbeiten 22:00 – 06:00 Uhr
    • Sonn- und Feiertage: bitte auf Laubbläser & Co. verzichten

Was gehört zur Reinigung?

  • Der Bereich vom Grundstück bis zur Bordsteinrinne/Straßeneinlauf
  • Auch Grünstreifen bis 5 m Breite (zwischen Geh-/Radweg und Fahrbahn)
  • Entfernt werden müssen: Laub, Gras, Unkraut, Schmutz und Abfälle
  • Bitte schonende Geräte verwenden, um Gehwege und Straßen nicht zu beschädigen
  • Die Entsorgung erfolgt durch die Eigentümer selbst

Was passiert bei Verstößen?

  • Bei unterlassener Reinigung kann ein Bußgeld verhängt werden
  • Bei Gefahr in Verzug (z. B. Rutschgefahr durch Laub) kann die Stadt eine Ersatzreinigung veranlassen – Kosten trägt der Eigentümer

Mehr Informationen

Die vollständige Straßenreinigungssatzung finden Sie unter: www.eilenburg.de

Kontakt: Straßenverwaltung Eilenburg | Tel.: 03423 652-145 |

E-Mail: strassenverwaltung@eilenburg.de