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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 23/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Widmung eines Wendehammers an der Straße „Wirtschaftsweg“ zur Ortsstraße

Die Bekanntmachung im Amtsblatt vom 26.10.2023 Nr. 22 ist unwirksam

Mit Stadtratsbeschluss vom 09.10.2023 wurde der Wendehammer an der Straße Wirtschaftsweg zur Ortsstraße gewidmet.

Anfangspunkt:

Wirtschaftsweg

Endpunkt: E

inmündung in den Geh-Radweg Bummiweg / Wirtschaftsweg

Gemarkung:

Eilenburg, Flur 44

Grundstück(e):

Fl.-Nr. 115/22; 186/4; 184/1 jeweils teilweise

Eigentümer:

Stadt Eilenburg

Ausbauzustand:

befestigt

Wirksamwerden:

mit Bekanntgabe

Die Widmungsunterlagen für die vorgenannte Straße können für die Dauer eines Monats während der üblichen Besuchszeiten bei der Stadtverwaltung (Zimmer 208) eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben genannten Behörde einzulegen.

Scheler
Oberbürgermeister