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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 23/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Zuordnung von Flurstücken zur Walter-Stöcker-Straße (Widmung)

Gemarkung:

Eilenburg, Flur 22

Flurstück:

22/28 und 22/29

Wirksamwerden:

mit Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt

Die Unterlagen zur Widmung für die vorgenannten Flurstücke können für die Dauer eines Monats während der üblichen Besuchszeiten bei der Stadtverwaltung (Zimmer 208) eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben genannten Behörde einzulegen.

Scheler
Oberbürgermeister