| Gemarkung: | Eilenburg, Flur 22 |
| Flurstück: | 22/28 und 22/29 |
| Wirksamwerden: | mit Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt |
Die Unterlagen zur Widmung für die vorgenannten Flurstücke können für die Dauer eines Monats während der üblichen Besuchszeiten bei der Stadtverwaltung (Zimmer 208) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben genannten Behörde einzulegen.