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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 24/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der unteren Bauaufsichtsbehörde der Großen Kreisstadt Eilenburg

Nachbarbeteiligung nach § 70 Absatz 3 Sächsische Bauordnung

Gemäß § 70 Absatz 3 Sächsische Bauordnung (SächsBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169) geändert worden ist wird bekannt gemacht:

Die Große Kreisstadt Eilenburg als untere Bauaufsichtsbehörde, Marktplatz 1 in 04838 Eilenburg hat im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 63 SächsBO) für die Errichtung einer Freilichtbühne auf dem Grundstück Schloßberg 3, Gemarkung Eilenburg Flur 19, Flurstück 65/1 am 04.11.2024 die Baugenehmigung Nr. 41/24 erteilt sowie die Abweichung von der Stellplatzpflicht für Pkw zugelassen (Aktenzeichen 2024-9044).

Die Baugenehmigung war zu erteilen, weil das Vorhaben den nach der Sächsischen Bauordnung zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht widerspricht (§ 72 Absatz 1 SächsBO).

Die Zustellung der Baugenehmigung Nr. 41/24 vom 04.11.2024 an die Nachbarn gilt am Tag dieser Bekanntmachung als bewirkt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Baugenehmigung Nr. 41/24 vom 04.11.2024 kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Stadtverwaltung Eilenburg (Postanschrift: Marktplatz 1, 04838 Eilenburg) eingelegt werden.

Hinweis

Die Baugenehmigung Nr. 41/24 vom 04.11.2024 und die Bauvorlagen, die dieser Genehmigung zugrunde lagen, können bei der Stadtverwaltung Eilenburg im Bürgerbüro, Marktplatz 1 in 04838 Eilenburg vom 21.11.2024 bis 21.12.2024 während folgender Zeiten eingesehen werden:

Dienstag

9.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch

9.00 – 13.00 Uhr

Donnerstag

9.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

Freitag

9.00 – 13.00 Uhr

Jeden 1. und 3. Samstag

9.00 – 12.00 Uhr

Terminvereinbarungen sind über terminland.de/eilenburg oder telefonisch unter der Rufnummer 03423 652-261 möglich.