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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 25/2023
Die Stadtverwaltung informiert
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Stadtverwaltung bitte um Beachtung von Haltverbotszeichen

In letzter Zeit ist es vermehrt dazu gekommen, dass durch einzelne Verkehrsteilnehmer aufgestellte Haltverbotszeichen ignoriert wurden. Dieses hatte unter anderem zur Folge, dass geplante Markierungsarbeiten, dringend notwendige Instandsetzungsarbeiten an der Fahrbahn sowie Baumpflegearbeiten nicht planmäßig ausgeführt werden konnten.

Daher bitten wir alle Verkehrsteilnehmer zukünftig aufgestellte Haltverbotszeichen zu beachten. Eine Nichtbeachtung dieser Verkehrszeichen ist eine Ordnungswidrigkeit nach der Straßenverkehrsordnung, welche mit einem Verwarngeld bewährt ist. Im schlimmsten Fall kann es jedoch auch dazu führen, dass ihr Fahrzeug abgeschleppt werden muss. Die nicht unerheblichen Kosten für die Abschleppmaßnahme sind dann durch den jeweiligen Fahrzeugverantwortlichen zu tragen.