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Muldespiegel und Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 25/2025
Die Stadtverwaltung informiert
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Neues aus dem Stadtrat

Foto: Fabian Krebs

Der Eilenburger Stadtrat tagte am 1. Dezember 2025 und stimmte unter anderem zu folgenden Themen ab:

4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Eilenburg

Der Flächennutzungsplan soll an zwei Stellen angepasst werden. In Eilenburg-Ost soll die bestehende Solaranlage am Oberförsterwerder vergrößert werden. Dafür wird eine Fläche von etwa 4,6 Hektar vorgesehen, die zuvor aus dem Landschaftsschutzgebiet ausgegliedert werden muss. Die Zulässigkeit wird parallel in einem begonnenen Bebauungsplanverfahren untersucht. In Eilenburg-Berg soll am Gelbchenweg ein kleines neues Wohngebiet entstehen. Dort sind rund sieben Ein- und Zweifamilienhäuser geplant, die Arbeiten vor Ort haben bereits angefangen. Die nötigen Abstimmungen mit den Behörden sind abgeschlossen. Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans lag vom 23.01. bis 24.02.2025 öffentlich aus. Alle Rückmeldungen wurden ausgewertet. Die Unterlagen wurden an neue rechtliche Vorgaben angepasst – inhaltlich hat sich nichts geändert. Die Stadträte haben die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Eilenburg beschlossen.

Stadtrat beschließt die Ergebnisse der erneuten Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan „Wohnen am Gelbchenweg“

Für das Gebiet „Wohnen am Gelbchenweg“ im Stadtteil Berg ist ein kleines Wohngebiet mit sieben neuen Grundstücken geplant. Drei Häuser wurden bereits auf Grundlage vorläufiger Genehmigungen gebaut, weitere sollen nach endgültigem Beschluss des Bebauungsplans folgen. Die erste öffentliche Auslegung fand im Herbst 2023 statt. Die wichtigsten Themen der Behördenhinweise betrafen die frühere Mülldeponie Dobritzmark, auf der Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind, sowie die Schmutz- und Regenwasserentsorgung. Das Schmutzwasser wird vollständig in den öffentlichen Kanal geleitet; Regenwasser soll möglichst auf den Grundstücken versickern. Die Planunterlagen wurden daraufhin überarbeitet, etwa durch Ergänzungen zur Straßenentwässerung, zur Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen und zu Baugrunduntersuchungen. In einer erneuten Beteiligung wurde das Landratsamt nochmals eingebunden. Dabei wurde entschieden, dass für die frühere Deponie kein teures Gutachten nötig ist, solange beim Arbeiten vor Ort besondere Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Zudem wurde präzisiert, dass bestimmte Versickerungsanlagen eine wasserrechtliche Erlaubnis benötigen. Nach der Genehmigung der Flächennutzungsplan-Änderung durch das Landratsamt kann der Bebauungsplan in Kraft treten.

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 51 „Wohngebiet am Regenbogen“

Auf dem ehemaligen Schulgelände zwischen Ernst-Mey-Straße, Dübener Landstraße und Puschkinstraße soll ein neues Wohngebiet entstehen. Die Fläche liegt seit dem Abriss der Schule im Jahr 2006 brach. Nachdem frühere städtische Entwicklungspläne nicht weiterverfolgt wurden, hat nun ein Erschließungsträger das Grundstück übernommen und möchte das Areal zu einem modernen Wohngebiet entwickeln. Der neue Bebauungsplan „Wohngebiet am Regenbogen“ soll dafür die nötigen Voraussetzungen schaffen. Geplant ist eine gemischte Wohnbebauung mit Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern. Da das Gelände unerschlossen ist und im Flächennutzungsplan noch anders ausgewiesen wird, ist ein neues Planverfahren notwendig. Es wird im sogenannten beschleunigten Verfahren durchgeführt, da es sich um eine innerstädtische Fläche handelt, die wieder genutzt werden soll. Die Beteiligung der Bürger sowie der Behörden ist für das erste Halbjahr 2026 geplant. Wenn alles planmäßig verläuft, kann der Stadtrat den Bebauungsplan Ende 2026 beschließen. Der Stadtrat hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 51 „Wohngebiet am Regenbogen“ beschlossen.

Stadtrat beschließt die Nachkalkulation/Jahresabschlüsse des Friedhofswesens für die Jahre 2016 – 2024

Die jährlichen Nachkalkulationen für die Friedhofsgebühren sind gesetzlich vorgeschrieben. Sie dienen dazu nachzuweisen, dass die Gebühren nicht höher sind als die tatsächlichen Kosten. Zu Beginn des Jahres 2016 gab es keine Überschüsse oder Fehlbeträge aus der vorherigen Kalkulation, die hätten übernommen werden müssen.

In den Jahren 2016 und 2017 stand vor allem die Frage im Mittelpunkt, wie die Kapelle auf dem Friedhof Mansberg saniert werden soll. Schließlich entschied sich die Stadt dafür, das Gebäude Schritt für Schritt komplett zu erneuern. Ab 2018 wurden daher neue Gebühren eingeführt, die auch die Sanierungskosten berücksichtigen. Anfang 2023 mussten einige Gebühren erneut angepasst werden, weil für bestimmte Leistungen – wie die Urnengemeinschaftsanlagen – nun die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben werden muss.

Die Einnahmen sind ab 2020 deutlich gestiegen, vor allem wegen der Corona-Pandemie und dem höheren Anteil verstorbener Menschen aus den geburtenstarken Jahrgängen. Gleichzeitig erhöhten sich die Ausgaben – unter anderem durch Baumfällungen nach den Dürrejahren 2018/19 sowie durch steigende Abschreibungen und Zinsen für die Sanierung der Kapelle. Während der Bauphase 2023 sanken die Energiekosten fast auf Null, weil die Kapelle teilweise nicht genutzt werden konnte.

Insgesamt haben sich die Gebührenerhöhungen als notwendig und sinnvoll erwiesen. Die Kapelle ist nun vollständig saniert und für die Zukunft gut ausgestattet. Für die Jahre 2023 und 2024 waren finanzielle Fehlbeträge geplant, im Ergebnis war dann aber ein Überschuss von rund 178.800 Euro festzustellen. Dieser Betrag muss in die nächste Gebührenkalkulation übernommen werden und wird entsprechend abschmelzen.

Betreute Unterbringung für obdachlose Menschen in Eilenburg: Fortführung am Standort Schanzberg

Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, Menschen in akuter Obdachlosigkeit sofort unterzubringen, um ihre Grundrechte zu schützen und Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwenden. Auch wenn Personen in Notunterkünften gegen Regeln verstoßen, darf die Stadt sie nicht auf die Straße setzen – sie muss weiterhin eine sichere Unterbringung anbieten. In Eilenburg sind derzeit zwei Wohnungen für insgesamt acht obdachlose Männer angemietet, die jedoch vollständig belegt sind. Neue Fälle – darunter eine angekündigte Zwangsräumung – können kaum noch aufgefangen werden. Die Betreuung ist anspruchsvoller geworden, da viele Betroffene schwer suchtkrank sind und intensive Unterstützung benötigen. Die Arbeit kann von der Stadtverwaltung allein nicht mehr sicher geleistet werden.

Deshalb suchte die Stadt nach einer Lösung mit einem professionellen Träger, der soziale Betreuung und Sicherheitsdienste übernehmen kann. Eine solche betreute Unterbringung würde sowohl den Betroffenen helfen als auch die Verwaltung entlasten. Als Standort hat die Verwaltung das Gelände am Gustav-Adolf-Ring 12 vorgeschlagen, das bereits über geeignete Räume, Betreuung und Security verfügt. Der Landkreis betreibt dort derzeit eine Unterkunft für Geflüchtete. Eine Kombination aus beiden Nutzungen, also für geflüchtete Menschen und Obdachlose, soll nunmehr zunächst für 5 Jahre praktiziert werden.

Das Pachtverhältnis mit dem Landkreis sollte zunächst 2025 auslaufen, was bereits die Suche nach anderen Standorten für die Unterbringung für Geflüchtete in Eilenburg zur Folge hatte. Die alternativen Standorte sind dabei wesentlich schlechter geeignet, als der Standort „Am Schanzberg“, zudem allesamt private Grundstücke.

Der Landkreis bleibt nun Pächter und entrichtet die Pachtsumme an die Stadt. Für die betreute Unterbringung für etwa 15 obdachlose Personen übernimmt größtenteils das Jobcenter die Kosten. Der Stadtrat hat im Interesse der Sache dem Abschluss eines Kooperationsvertrages mehrheitlich zugestimmt.

Verkaufsoffene Sonntag für das Jahr 2026 beschlossen

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Eilenburg hat die verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2026 beschlossen. Die Geschäfte können am 14. Juni 2026 zum Stadtfest und am 29. November 2026 zum Weihnachtsmarkt zwischen 12 und 18 Uhr öffnen.

Ausbau des Schanzenauslaufs geplant

Die Sprungschanzenanlage in Eilenburg ist eine traditionsreiche Sportstätte von überregionaler Bedeutung und wird regelmäßig für Trainings und Wettkämpfe genutzt. Aktuell ist die Nutzung jedoch eingeschränkt, da der Auslaufbereich der Schanzen durch die angrenzende Straße „Röhrenweg“ stark eingeengt ist. Das führt zu Sicherheitsrisiken für die Sportlerinnen und Sportler und erhöhtem organisatorischem Aufwand für den Verein SV Lokomotive Eilenburg. Ohne Maßnahmen ist der Fortbestand der Anlage und der Trainingsbetrieb gefährdet, was auch den Ruf der Stadt als Wintersportstandort beeinträchtigen könnte. Ziel des Projekts ist es, den Schanzenauslauf sicher und regelkonform zu gestalten. Dazu soll die Straße „Röhrenweg“ teilweise verlegt werden, um ausreichend Platz zu schaffen. Die Anlage bleibt so dauerhaft nutzbar, insbesondere für die Nachwuchsförderung im Skispringen, schon ab sechs Jahren. Geplant sind neben der Verlegung der Straße auch der Grunderwerb, Anpassungen im Umfeld und Kompensationsmaßnahmen. Die Umsetzung ist für die Jahre 2026 bis 2027 vorgesehen. Der Stadtrat hat beschlossen mit der Maßnahme „Ausbau Schanzenauslauf“ am Projektaufruf zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ teilzunehmen.

Informationen an die Stadträte

Neue Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Vereinigten Mulde im Landkreis Nordsachsen sowie von überschwemmungsgefährdeten Gebieten

Das Landratsamt Nordsachsen hat das Überschwemmungsgebiet der Vereinigten Mulde neu festgelegt und zusätzlich die überschwemmungsgefährdeten Gebiete ausgewiesen. Überschwemmungsgebiete sind Flächen, die bei einem Hochwasser, das statistisch etwa einmal in 100 Jahren auftritt (sog. „HQ100“), überflutet werden können. In diesen Gebieten gelten besondere Vorschriften zum Schutz vor Hochwasser.

Die neu ausgewiesenen überschwemmungsgefährdeten Gebiete zeigen, wo bei Hochwasser Schäden für Menschen, Gebäude oder die öffentliche Sicherheit entstehen könnten, wenn ein noch größeres Hochwasserereignis stattfindet, also größer HQ100 oder der bestehende Hochwasserschutz versagen würde. Für diese Gebiete gibt es klare Vorgaben: Neue Baugebiete dürfen nur unter bestimmten Bedingungen entstehen, und bauliche Anlagen für Menschen müssen hochwasserangepasst gebaut werden. Außerdem sind Maßnahmen erforderlich, um den Eintrag von umweltschädlichen Stoffen bei Hochwasser zu verhindern.

Die Karten zu den Überschwemmungsgebieten und den gefährdeten Bereichen können online auf dem Geoportal des Landratsamts Nordsachsen eingesehen werden:

https://cardomap.landkreis-nordsachsen.de/lranos.aspx?permalink=1Fg81pkx

„Bau-Turbo“: Schneller Wohnraum durch vereinfachte Bauvorschriften bis 2030

Am 30. Oktober 2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus“ – der sogenannte „Bau-Turbo“ – in Kraft getreten. Es gilt bis Ende 2030 und ermöglicht Gemeinden, Bauvorhaben für zusätzlichen Wohnraum schneller zu genehmigen, auch wenn dafür von bestehenden Vorschriften abgewichen wird. Die Stadt kann Bauvorhaben nach einer dreimonatigen Prüfung zulassen, ohne einen neuen Bebauungsplan aufstellen zu müssen. Die Zustimmung kann an Auflagen geknüpft werden, um städtebauliche Anforderungen zu erfüllen. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist möglich und verlängert die Frist um einen Monat. Danach kann der Bauantrag beim Bauordnungsamt gestellt werden, das innerhalb von drei Monaten entscheidet. Der Bau-Turbo erleichtert z. B. den Wohnungsbau in Mischgebieten, die Umnutzung von Gewerbeobjekten, Nachverdichtungen im Bestand oder neue Wohnungen am Stadtrand ohne Bebauungsplan. Die Gemeinde entscheidet immer, ob ein Vorhaben zugelassen wird. Eine Genehmigung erfolgt nur, wenn keine negativen Folgen für Nachbarschaft, Ortsbild oder die Stadtentwicklung zu erwarten sind.

Anfragen zu neuen Wohngebieten

Die Stadt Eilenburg hat mehrere Anfragen für neue Wohnbaugebiete erhalten. In Eilenburg-Ost wurde im März 2025 eine landwirtschaftlich genutzte Fläche am Schießstandweg für rund 85 freistehende Einfamilienhäuser auf etwa 3,4 Hektar vorgeschlagen. Das Gebiet liegt außerhalb des überschwemmungsgefährdeten Bereichs und müsste vollständig neu erschlossen werden, die Verkehrsanbindung erfolgt überwiegend über Pkw. Ein weiterer Antrag vom Oktober 2025 betrifft eine ehemalige Gewerbefläche östlich der Hartmannstraße für etwa 100 Wohneinheiten, darunter Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser sowie Mehrfamilienhäuser auf rund 6 Hektar. Auch dieses Gebiet liegt außerhalb des Überschwemmungsrisikos, die äußere Erschließung ist vorhanden, die innere muss noch gebaut werden. Vorteilhaft ist die Nähe zum S-Bahn-Haltepunkt Eilenburg-Ost. In Eilenburg-Berg wurde im September 2025 eine Fläche westlich der Weinbergstraße für circa 15 freistehende Einfamilienhäuser auf 2,1 Hektar angefragt. Das Gebiet liegt ebenfalls außerhalb des überschwemmungsgefährdeten Bereichs, die äußere Erschließung ist vorhanden, die innere muss noch hergestellt werden. Das Projekt dient der Abrundung des bestehenden Siedlungsgebiets und ist hauptsächlich Pkw-orientiert.

Geplante Regelungen im Straßenverkehr

Die Stadt Eilenburg plant mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Stadtgebiet, insbesondere für Fußgänger, Radfahrer und den öffentlichen Verkehr. Ziel ist es, Unfälle zu vermeiden und die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zu erhöhen.

Auf der Bahnhofsstraße soll ein durchgehendes Halteverbot in Richtung Stadtzentrum eingeführt werden, da parkende Autos die Fahrbahn verengen und gefährliche Situationen für Radfahrer verursachen. In der Straße „Am Anger“ bleibt der Zweirichtungsverkehr bestehen, wobei der Schwerlastverkehr in westlicher Richtung untersagt wird. Ziel ist eine bessere Verteilung der Verkehrsströme in der Innenstadt die Entlastung des Zentrums und flüssigerer Verkehr im Allgemeinen. Die Ortstafel auf der Wurzener Landstraße wird etwa 200 Meter stadtauswärts verlegt, damit Autofahrer früher bremsen oder später beschleunigen und so Fußgänger und Radfahrer besser geschützt werden.

In der Innenstadt sollen die Leipziger Straße – Marktplatz und Torgauer Straße mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h versehen werden. Die Straße hat eine hohe Verkehrsbelastung und viele Fußgängerüberquerungen, von denen ein großer Teil außerhalb gesicherter Querungen stattfindet. Frühere Unfälle zeigen, dass eine Temporeduzierung notwendig ist, um das Unfallrisiko für Fußgänger und Radfahrer deutlich zu verringern.

Zusätzlich sollen später weitere Verkehrsraumgestaltungen umgesetzt werden, z. B. Mittelinseln, engere Fahrbahnen, neue Querungshilfen und Anpassungen an Kreuzungen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, den Verkehr zu beruhigen und gleichzeitig Raum für den ruhenden Verkehr, Lieferzonen und Aufenthaltsbereiche zu schaffen. Die Maßnahmen folgen dem Grundsatz, dass Verkehrssicherheit Vorrang vor einer leichten Befahrbarkeit der Straßen hat.