Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.12.2023 beschlossen, das Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans für die Große Kreisstadt Eilenburg einzuleiten.
Die Aufgabe der Aufstellung, Änderung oder Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) gehört gemäß § 5 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch zu den kommunalen Pflichtaufgaben. Während der FNP als vorbereitender Bauleitplan die räumlichen Entwicklungsziele nur grob darstellt und keine rechtsverbindlichen Festlegungen mit Außenwirkung enthält, ist es der verbindlichen Bauleitplanung in Form des Bebauungsplans (B-Plan) vorbehalten, rechtsverbindliche Regelungen für die Bodennutzung festzusetzen (allerdings nicht parzellenscharf). Der FNP muss an die Ziele der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung angepasst werden; umgekehrt sollen sich aber auch die übergeordneten Planungsebenen an die Ziele der kommunalen Raumordnungspläne anpassen. Im FNP wird für das gesamte Stadtgebiet die sich aus der gegenwärtigen und zukünftigen städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dargestellt. Dazu werden vorab die absehbaren Erfordernisse und beabsichtigten Entwicklungsziele der Stadt ermittelt und festgelegt.
Der aktuelle FNP der Stadt Eilenburg ist seit 20.11.2009 rechtswirksam. Seitdem wurde er aufgrund der Aufstellung und Aufhebung von Bebauungsplänen dreimal geändert.
Der Planungshorizont eines FNP umfasst in der Regel 10 bis 15 Jahre. Im Jahr 2024 sind 15 Jahre seit Inkrafttreten des aktuellen FNP vergangen.
| Seit 2009 sind verschiedene Entwicklungen und veränderte Rahmenbedingungen eingetreten, die eine Fortschreibung des FNP erforderlich machen. Dazu zählen insbesondere nachfolgende Gründe: | |
| ⇒ | Für B-Pläne der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB ist keine parallele Änderung des FNP erforderlich, sondern lediglich eine Berichtigung des FNP. |
| ⇒ | Bereits laufende Verfahren zur Aufstellung von B-Plänen erfordern eine parallele Änderung des FNP, da deren Planziele nicht aus dem FNP abgeleitet sind. |
| ⇒ | Anpassung der Flächennutzungsplanung an die Fortschreibung von übergeordneten Planungen (neuer Regionalplan Leipzig-Westsachsen seit 2021 in Kraft, zurzeit Teilfortschreibung zum Thema erneuerbare Energien). |
| ⇒ | Die Ausweisung von Flächen für die Gewinnung erneuerbarer Energie, insbesondere für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen, werden im neuen FNP größeren Raum einnehmen. |
| ⇒ | Stetiger und weiter gewünschter Zugewinn neuer Einwohner. Zur Bedarfsermittlung wird aktuell eine Einwohner-, Haushalt- und Wohnbaulandprognose erstellt. Diese Prognose dient als Grundlage der Darstellung von Flächen für zukünftige Wohnnutzung. |
| ⇒ | Aufgrund des allgemeinen Strukturwandels im Einzelhandel, der durch die Covid-19-Pandemie noch verstärkt wurde, gibt es tiefgreifende Veränderungen in der Eilenburger Einzelhandelslandschaft, rechtliche und städtebauliche Rahmenbedingungen wurden geändert. Derzeit erfolgt die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes (EHK) aus dem Jahr 2015. |
| ⇒ | Für eine Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandorts Eilenburg ist eine Prüfung des Flächenbedarfs für Industrie und Gewerbe vorzunehmen. Auf dieser Grundlage erfolgt gegebenenfalls die Darstellung von zusätzlichen Flächen für zukünftige Gewerbenutzung. |
Die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet erstreckt sich auf Grund der Vielzahl der zu berücksichtigenden Belange, der Komplexität und des umfangreichen Beteiligungsprozesses meist über mehrere Jahre. Der vorliegende FNP wurde in einem Zeitraum von ca. drei Jahren aufgestellt (aus den Teilflächennutzungsplänen von Eilenburg mit den Ortsteilen Hainichen und Wedelwitz und der Gemeinde Kospa-Pressen).
Der genaue zeitliche Ablauf und der Abschluss des bauleitplanerischen Aufstellungsverfahrens steht in Abhängigkeit von politischen Beratungen und Entscheidungen und kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht eindeutig bestimmt werden. Der derzeit angestrebte Zeitplan sieht die Erarbeitung und die Offenlage des Planvorentwurfes im Jahr 2024, den frühestmöglichen Zeitpunkt der Rechtskraft im Jahr 2026 vor.