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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 26/2024
Die Stadtverwaltung informiert
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Neues aus dem Stadtrat

Der Eilenburger Stadtrat tagte am 02. Dezember 2024 und stimmte unter anderem zu folgenden Themen ab:

Änderung der Bekanntmachungssatzung

Aufgrund spezieller gesetzlicher Regelungen war es erneut notwendig, die Bekanntmachungssatzung zu ändern und eine Ausnahme zu regeln. So werden im neuen Muldespiegel (ehemals Amtsblatt) weiterhin solche Bekanntmachungen, denen das Baugesetzbuch zugrunde liegt (z.B. für Bebauungspläne), vollumfänglich abgedruckt. Alle anderen Bekanntmachungen werden hingegen nur noch im Internet auf der städtischen Homepage erscheinen. Unabhängig von allen Formalien, werden Hinweise und Erklärungen zu nahezu allen neuen Satzungen in verständlicher und zusammenfassender Form künftig im Muldespiegel zu finden sein.

Polizeiverordnung wurde neugefasst

Laut Gesetz dürfen Polizeiverordnungen nicht länger als 10 Jahre gelten. Da die aktuell gültige Fassung aus dem Jahr 2014 stammt, hat der Stadtrat daher eine neue Verordnung beschlossen.

In der Polizeiverordnung sind Regelungen zum Verhalten auf öffentlichen Straßen (z.B. Bettelverbot), zu Ruhezeiten, zu öffentlichen Veranstaltungen, zum Führen von Tieren und zu offenen Feuern enthalten. Den gesamten Wortlaut finden Sie unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“.

Neue Hebesatzung für die Grundsteuer A und B beschlossen

Die Reform der Grundsteuer soll größere Gerechtigkeit herstellen, nach dem Willen des Gesetzgebers dabei aufkommensneutral erfolgen. Das heißt die Hebesätze sind so zu berechnen, dass die Gesamteinnahmen der Kommune neutral bleiben, also weder steigen noch sinken. Die Einnahmen des Jahres 2024 dienten als Berechnungsbasis für die neuen Hebesätze. Eilenburg senkt daher zum 1. Januar 2025 die Hebesätze für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaftliches Grundvermögen) von 315 auf 272 Prozent und für die Grundsteuer B (unbebaute und bebautes Grundvermögen) von 430 auf 416 Prozent.

Die Senkung des kommunalen Hebesatzes bedeutet dabei für die Grundstückseigentümer nicht, dass die zu leistende Steuer automatisch geringer ausfällt. Mit der erfolgten Neubewertung aller Grundstücke durch das Finanzamt wird es Eigentümer geben, die weniger zahlen müssen, aber auch Eigentümer, deren Steuer sich erhöht.

Die angestrebte Aufkommens-Neutralität wird laufend kontrolliert.

Die vom Stadtrat beschlossene Hebesatzung finden Sie unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“.

Abwägung und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 48 „Wohngebiet am Käuzchenturm“

Das wesentliche Ziel des B-Plans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung eines allgemeinen Wohngebiets. Ein Investor plant die abschnittsweise Bebauung des 2.461 m² großen Gebiets entsprechend des aktuellen Bedarfs. Im ersten Bauabschnitt soll zunächst ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten errichtet werden. Ein Zweites soll nach vollständiger Vermietung des ersten Wohnhauses folgen.

Im Rahmen der vorangegangenen öffentlichen Auslegung sind Hinweise zum Thema Geothermie-Bohrungen sowie zum Immissionsschutz, eingegangen, welche berücksichtigt wurden. Da diese Hinweise nur Änderungen redaktioneller Art sind, war eine erneute Beteiligung nicht erforderlich und der Stadtrat konnte somit gleich den Satzungsbeschluss fassen. Die Satzung finden Sie unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“.

Vierte Änderung des Flächennutzungsplans

Der Stadtrat hat den Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans (FNPs) einschließlich der Begründung genehmigt und beschlossen, diesen öffentlich auszulegen. Die Öffentliche Auslegung findet vom 02.01.- 06.02.2025 statt. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans (FNPs) betrifft zwei Bereiche. Zum einen sollen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 57 „Wohnen am Gelbchenweg“ im Stadtteil Eilenburg-Berg die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von derzeit geplanten 5 Einfamilien- und 2 Doppelhausbebauungen einschließlich der erforderlichen Erschließungsanlagen geschaffen werden. Im FNP soll dieser Bereich als Wohnbaufläche dargestellt werden.

Des Weiteren soll im Stadtteil Eilenburg-Ost, angrenzend an die bereits vorhandene großflächige Photovoltaikanlage Oberförsterwerder eine Erweiterungsfläche planungsrechtlich vorbereitet werden. Im FNP soll diese Fläche als Sonderbaufläche mit der Kennzeichnung Photovoltaik dargestellt werden. Die Bekanntmachung zur Offenlage der 4. Änderung Flächennutzungsplan finden Sie unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“.

Verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2025

Der Stadtrat hat in seiner vergangenen Sitzung beschlossen, dass die Geschäfte am 15. Juni 2025 zum Stadtfest und am 30. November 2025 zum Weihnachtsmarkt zwischen 12 und 18 Uhr öffnen dürfen.

Neukalkulation der Abfallgebühren

Die Stadt Eilenburg hat in der Abfallwirtschaft in den letzten drei Jahren einen Fehlbetrag von -382.300,51 Euro zu verzeichnen. Dieser kommt durch teilweise erheblichen Kostensteigerungen zustande, da zum Beispiel das Einsammeln und der Transport von Hausmüll sowie die Behälterverwaltung teurer geworden sind. Auch die Deponiegebühren sind gestiegen. Im Bereich des Sperrmülls ist die Steigerung durch Mengenmehrung zu begründen. Der Stadtrat hat daher einer Erhöhung der Abfallgebühren ab Januar 2025 zugestimmt. Die Änderung der Abfallgebührensatzung mit den neuen Gebührensätzen finden Sie unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“.

Maßnahmeliste und Prioritäten für das Förderprogramm „EFRE Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung“ wurde aktualisiert

Der Stadtrat hat im Jahr 2022 das Fördergebiet Kernstadt sowie das „Gebietsbezogene integrierte Handlungskonzept“ als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln nach der Richtlinie „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021 bis 2027“ beschlossen. Darin enthalten war eine Maßnahmenliste mit zehn Einzelvorhaben unterteilt nach zwei Prioritäten. Zwischenzeitlich sind die Planungen für die Einzelmaßnahmen fortgeschritten und es liegen genauere Kosten vor. Um den Finanzrahmen nicht zu überschreiten, wurde die Anzahl der Maßnahmen reduziert und neue Prioritäten festzulegt. Der Stadtrat hat nun folgende geänderte Maßnahmenliste zum Programm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021 bis 2027“ beschlossen:

1.

Energetische Sanierung Bürgerhaus

2.

Entwicklung des Tierparks (Projektträger Tierparkverein Eilenburg)

3.

Fußgänger- und radfahrerfreundliche Umgestaltung des Stadtkerns

4.

Nikolaikirche für alle (Projektträger Förderverein St. Nikolai Eilenburg)

5.

Neubau Röhrenbrücke mit Erlebniszone am Wasser und Quartiersplatz

Zu diesen fünf Maßnahmen kommt noch die Maßnahme „Energetische Sanierung Kita Bärchen“, vorbehaltlich einer Aufstockung des Finanzrahmens und der Verfügbarkeit der Eigenmittel.

Vorsorgliche Übernahme der E-Ladesäulen in städtisches Eigentum beschlossen

Der Stadtrat hat vorsorglich den Erwerb von drei Ladesäulen (Parkplatz Nordring, Parkplatz August-Fritzsche-Straße, am Tierpark) einschließlich der zugehörigen Ladeinfrastruktur von den Stadtwerken Eilenburg beschlossen. Grund dafür ist, dass Netzbetreiber weder Eigentümer von Ladepunkten für Elektromobile sein, noch diese entwickeln, verwalten und betreiben dürfen. Es wird noch geprüft, ob die Übernahme erforderlich ist oder ob die Ladesäulen bis auf weiteres im Besitz der Stadtwerke verbleiben können.