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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 3/2023
Die Stadtverwaltung informiert
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Vereinsförderung der Stadt Eilenburg für 2023

Alle Eilenburger Vereine werden aufgerufen, eine Vereinsförderung zu beantragen. Anträge zur finanziellen Vereinsförderung für das Jahr 2023 können bis zum 24. Februar 2023 bei der Stadtverwaltung Eilenburg, Fachbereich Ordnung und Soziales, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg eingereicht werden.

Der Antrag kann formlos gestellt werden, muss aber folgende Daten enthalten:

1.

Anzahl der Mitglieder unter 21 Jahre / Mitglieder über 21 Jahre

2.

Name des aktuellen Vorsitzenden mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse

3.

Aktuelle Bankverbindung (IBAN) des Vereins / der Selbsthilfegruppe

4.

Fördersumme

5.

Förderzweck

Kriterien der Vereinsförderung sind:

Tätigkeit ist ehrenamtlich

Eingetragener Verein oder Selbsthilfegruppe

der Eilenburger Verein ist in der Stadt Eilenburg oder als Ortsgruppe tätig und erbringt Leistungen für Einwohner der Stadt Eilenburg

Vereinsjubiläum ab 10 Jahre des Bestehens in 10-Jahres-Schritten

höchste Bewilligungssumme pro Verein sind 2.000 € (bei dieser Form der Förderung); sie bemisst sich nach

-

der Höhe der bewilligten Haushaltsmittel für Vereine

-

der Größe des Vereins / der Selbsthilfegruppe

-

dem Umfang der Vereinstätigkeit

-

der Bedeutung der Veranstaltung für die Öffentlichkeit

-

eigener Vereinsstätte / Aufwand der Vereinstätigkeit

-

soziale Belange / Jugendarbeit

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass später eingehende Anträge nicht berücksichtigt werden können. Gleichzeitig möchten wir an die Abrechnung entsprechend des Zuwendungsbescheides für das Jahr 2022 erinnern. Rückfragen sind möglich bei Doreen Schwarz, Tel.: 03423 652-159; E-Mail: d.schwarz@eilenburg.de.