Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 3/2023
Die Stadtverwaltung informiert
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Stadtverwaltung ist seit 2023 in bestimmten Bereichen umsatzsteuerpflichtig
Satzungen wurden dahingehend angepasst
Durch grundlegende Änderungen des Umsatzsteuerrechts muss auch die Stadt künftig bestimmte Leistungen mit einer Mehrwertsteuer ausweisen. Dies betrifft nicht nur privatrechtliche Angebote, z. B. Garagenmieten, sondern auch bestimmte Gebühren, z. B. Friedhofsgebühren.
Entscheidend dafür ist, ob die Leistungen nur durch die Stadt erbracht werden können oder auch von Dienstleistern auf dem freien Markt. Damit soll Wettbewerbsgleicheit erreicht werden.
Dies regelt das Umsatzsteuergesetz.
Dadurch erhöhen sich einige Preise und Gebühren der Stadt bei nachfolgenden Leistungen:
- Vermietung von Garagen und Fahrradboxen
- Verpachtung von Grundstücken zur Fahrzeugabstellung
- Belegung und Bewirtschaftung von Urnengemeinschaftsanlagen auf Friedhöfen
- Entgelte für freiwillige Leistungen der Feuerwehr
- Entgelte für Turnhallennutzung
- Marktrelevante Dienstleistungen für Dritte (z. B. Prüfleistungen, IT-Dienstleistungen)
- Verkauf von div. Waren (z. B. Eilenburger Box)
- Konzessionsabgabe