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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 3/2024
Die Stadtverwaltung informiert
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Nachfrage nach dem Eilenburger Freizeitpass im Jahr 2023 gestiegen

Ausgabe jederzeit im Bürgerbüro möglich

Den Eilenburger Freizeitpass gibt es seit 1995. Seitdem haben Eilenburger mit geringem Einkommen die Möglichkeit, kostengünstig am kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Zudem erhalten Auszubildende und Studenten bis zum 25. Lebensjahr sowie Familien mit mindestens drei unterhaltspflichtigen Kindern einkommensunabhängig den Freizeitpass.

Im Jahr 2023 ist die Nachfrage nach dem Eilenburger Freizeitpass deutlich gestiegen. Es haben sich 135 Erwachsene und 144 Kinder den Pass geholt, um städtische Einrichtungen oder Veranstaltungen besuchen zu können.

Dabei können Kinder kostenfrei in die Schwimmhalle, das Museum, den Sorbenturm oder in den Tierpark gehen. Zudem können sie umsonst das Freibad des FEZ oder die Stunde der Musik besuchen. Die Nutzung der Bibliothek Eilenburg ist seit über 10 Jahren generell für Kinder bis 16 Jahren kostenfrei.

Erwachsene sind mit dem Pass berechtigt oben genannte Veranstaltungen und Einrichtungen mit ermäßigten Entgelten zu nutzen.

Informationen zum Anspruch oder zur Antragsstellung bekommen Sie online unter www.eilenburg.de/rathaus/freizeitpass oder im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Eilenburg.

Kontakt:

Stadtverwaltung Eilenburg | Bürgerbüro | Marktplatz 1, 04838 Eilenburg | Tel.: 03423 652261 | Mail: buergerbuero@eilenburg.de