Alle Eilenburger Vereine haben die Möglichkeit, eine Vereinsförderung zu beantragen. Anträge zur finanziellen Vereinsförderung für das Jahr 2026 können bis zum 28. Februar 2026 bei der Stadtverwaltung Eilenburg, Fachbereich Soziales und Kommunales, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg eingereicht werden.
Das Antragsformular finden Sie auf unserer Internetseite www.eilenburg.de.
Der Antrag kann auch formlos gestellt werden, muss aber folgende Daten enthalten:
| 1. | Anzahl der Mitglieder unter 21 Jahre / Mitglieder über 21 Jahre |
| 2. | Name des aktuellen Vorsitzenden mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse |
| 3. | Aktuelle Bankverbindung (IBAN) des Vereins / der Selbsthilfegruppe |
| 4. | Fördersumme |
| 5. | Förderzweck |
Kriterien der Vereinsförderung sind:
| • | Tätigkeit ist ehrenamtlich | |
| • | es handelt sich um einen eingetragenen Verein oder eine Selbsthilfegruppe | |
| • | der Eilenburger Verein ist in der Stadt Eilenburg oder als Ortsgruppe tätig und erbringt Leistungen für Einwohner der Stadt Eilenburg | |
| • | Vereinsjubiläum ab 10 Jahre des Bestehens in 10-Jahres-Schritten | |
| • | Höchste Bewilligungssumme pro Verein sind 1.700 € (bei dieser Form der Förderung); sie bemisst sich nach | |
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| -> | der Höhe der bewilligten Haushaltsmittel für Vereine |
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| -> | der Größe des Vereins / der Selbsthilfegruppe |
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| -> | dem Umfang der Vereinstätigkeit |
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| -> | der Bedeutung der Veranstaltung für die Öffentlichkeit |
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| -> | eigener Vereinsstätte / Aufwand der Vereinstätigkeit |
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| -> | soziale Belange / Jugendarbeit |
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass später eingehende Anträge nicht berücksichtigt werden können.
Erinnerung: Bitte die Fördermittelabrechnung für das Jahr 2025 wie im Bescheid festgeschrieben bis 28.02.2026 vorlegen. Bei Nichtvorlegen kann eine Rückforderung der bereits gezahlten Fördermittel erfolgen.
Für Rückfragen: Doreen Schwarz, Tel.: 03423/652-159; Mail: d.schwarz@eilenburg.de.