Die Sächsische Ehrenamtskarte können Personen erhalten, die ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben, mindestens 14 Jahre alt sind und sich seit mindestens zwei Jahren mindestens 3 Stunden wöchentlich ehrenamtlich engagieren.
Mit der Ehrenamtskarte können sachsenweit geltende Vergünstigungen verschiedener Kooperationspartner genutzt werden.
Informationen und Anträge finden Sie dazu beim Freistaat Sachsen (www.ehrenamt.sachsen.de)
Die Sächsische Ehrenamtskarte kann bei der Wohnsitzgemeinde des Antragstellers vom Verein/Trägerorganisation für seine ehrenamtlichen Mitglieder beantragt werden. Bei der Stadt Eilenburg nimmt der FB Ordnung und Soziales die Anträge entgegen.
Ansprechpartner dafür ist Frau Schwarz, Tel. 03423 652159, d.schwarz@eilenburg.de.
Anträge und Broschüren können sie auch über Frau Schwarz oder im Bürgerbüro der Stadt Eilenburg bekommen.