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Muldespiegel und Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 4/2025
Die Stadtverwaltung informiert
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Information zu Nachfragen von Grundsteuerbescheiden

Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der Vielzahl der Anrufe und Nachfragen eine ständige Erreichbarkeit der Bearbeiter nicht gewährleistet werden kann. Soweit es Ihnen möglich ist, bitten wir die Anfragen schriftlich per Mail an b.sueptitz@eilenburg.de unter Angaben folgender Daten zu stellen:

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Name

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Grundstückslage (Straße/Hausnummer, ggf. Flur und Flurstück)

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Aktenzeichen des Finanzamtes/Kassenzeichen

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Anliegen der Anfrage

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Kontaktdaten

Wir möchten darauf hinweisen, dass Nachfragen zu der Bewertung der Grundstücke (= Grundstückswert und Grundsteuermessbetrag) ausschließlich durch das zuständige Finanzamt beantwortet werden können.

Stadtverwaltung Eilenburg
Fachbereich Finanzen und Controlling