Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz hat in seiner Sitzung am 05.02.2026 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Solarpark Mörtitz“ in der Fassung vom 05.02.26, bestehend aus der Planzeichnung mit Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung mit Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und 4a BauGB zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit bestimmt (Beschluss-Nr. 3/2026).
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Solarpark Mörtitz“ umfasst auf einer Gesamtfläche von ca. 31 ha die Flurstücke 46/57 der Flur 4, Gemarkung Mörtitz und die Flurstücke 23/37 und 118/20 (Teilfläche) der Flur 5, Gemarkung Mörtitz und ist in dem beigefügten Übersichtslageplan dargestellt.
| Folgende Planungsziele sollen erreicht: | |
| - | Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung einer Photovoltaikfreiflächenanlage auf o.g. Flurstücken |
| - | Landschaftsgerechte Einbindung der geplanten Photovoltaikanlage |
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Solarpark Mörtitz“ wird in der Zeit vom
02.03.2026 bis einschließlich 01.04.2026
während der nachfolgenden Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Zimmer 15, Breite Straße 17 in 04838 Doberschütz ausgelegt.
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
Außerhalb der o.g. Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 034244/54017 möglich.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, der Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 05.02.2026 mit Begründung und Umweltbericht sind im Internet auf folgenden Seiten verfügbar:
https://doberschuetz.eu/dob/buergerservice/aktuelle-Bauleitplanverfahren
und über das zentrale Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Stellungnahmen können während der o.g. Beteiligungsfrist abgegeben werden. Dies kann unter anderem auch elektronisch an nicolay@lerch-nicolay.de oder an birgit.brandt@doberschuetz.de erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Für Fragen steht neben dem mit der Planung beauftragten Büro Ingenieurgesellschaft Lerch-Nicolay für Bauwesen und erneuerbare Energien GmbH, Geiselbergfeld 7 in 94081 Fürstenzell, Ansprechpartner Herr Nicolay, Tel. 0151-22325633 E-Mail nicolay@lerch-nicolay.de auch die Gemeindeverwaltung Doberschütz, Frau Brandt, Tel. 034244/54017 oder E-Mail birgit.brandt@doberschuetz.de zur Verfügung.
Datenschutzinformation
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
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