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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 5/2023
Die Stadtverwaltung informiert
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Waldweg durch den Lübbisch vorläufig gesperrt

Der Weg durch den Lübbisch ist ein jahrhundertealter Waldweg, der seit Generationen genutzt wird. Er dient Erholungssuchenden, Wanderern (Teil des sächsischen Lutherwegs) und auch Landwirten als Zufahrtsweg in die Aue. In der Mitte des Lübbisch befindet sich seit jeher eine Sitzgruppe direkt am Weg, die zum Rasten einlädt. Im Lübbisch kam es aufgrund der Hitze- und Dürrephasen der vergangenen Jahre jedoch zu erheblichen Absterbeerscheinungen im Baumbestand. Auch beiderseits des Hauptwegs sind viele kranke, tote und umbruchgefährdete Bäume vorhanden. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sind Fällungen von umsturzgefährdeten Bäumen zwingend erforderlich. Die Maßnahme muss im Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde durchgeführt werden, da der Lübbisch Teil verschiedener Schutzgebiete ist: Naturschutzgebiet Vereinigte Mulde Eilenburg - Bad Düben, FFH-Gebiet Vereinigte Mulde und Muldeauen, Europäisches Vogelschutzgebiet (SPA) Vereinigte Mulde.

Seit September 2022 bemüht sich die Stadt Eilenburg um eine Lösung zur Herstellung der Verkehrssicherheit, die von der Unteren Naturschutzbehörde mitgetragen wird. Es wurde ein anerkannter Fachmann mit der Erstellung eines Artenschutz-Gutachtens beauftragt und das Büro soll auch die ökologische Begleitung der Maßnahme durchführen. Die negativen Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter sollen so gering wie möglich ausfallen. Statt 50 m sollen nur 25 m beidseitig des Wegs in die Maßnahme einbezogen werden. Die Bäume sollen mit zunehmenden Abstand zum Weg geringer beschnitten werden. Die Bäume mit Verdacht auf Höhlungen werden vor der Fällung bzw. dem Rückschnitt per Hebebühne begutachtet. Es wird vor Ort vom Gutachter entschieden, ob eine Fällung erfolgen kann und welche Einschränkungen erforderlich sind. Somit kann die Tötung von streng geschützten Tierarten ausgeschlossen werden. Das Totholz verbleibt im Wald und wird zu Totholzpyramiden aufgeschichtet. Durch die Fällungen wird das sowieso zwangsläufige Umstürzen der Bäume lediglich kontrolliert vollzogen. Die Fällungen sollen noch in den nächsten Wochen erfolgen, bevor die Fällperiode Ende Februar endet. Da die Maßnahme der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dient, besteht jedoch eine Ausnahme vom Beseitigungsverbot in der Zeit vom 1. März bis 30. September nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz. Trotz aller Bemühungen konnte noch keine Einigung mit der Unteren Naturschutzbehörde erzielt werden. Daher wurde jetzt die Fachaufsichtsbehörde eingeschaltet.

Da ein sicheres Begehen und Befahren des Wegs derzeit nicht möglich ist, ist seit dem 20.02.2023 der Weg durch den Lübbisch vorläufig für 4 Wochen gesperrt. Eine Benutzung des Wegs ist in dieser Zeit für Jedermann verboten (Fahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger).