Auf der Grundlage des § 76 Abs. 1 SächsGemO erfolgt die öffentliche Auslegung der Entwürfe der Haushaltssatzungen und der Haushaltspläne der Großen Kreisstadt Eilenburg für die Jahre 2025 und 2026 in der Zeit vom
17.03. bis 25.03.2025.
Der Entwurf kann auf der Homepage der Großen Kreisstadt Eilenburg (www.eilenburg.de) unter der Rubrik „Rathaus/Bürgerservice/Öffentliche Auslegungen“ elektronisch eingesehen werden.
Rückfragen zum Entwurf sind unter 03423 652 133 möglich.
Einwohner und Abgabepflichtige haben vom 17.03. bis 03.04.2025 die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben.