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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 6/2024
Die Stadtverwaltung informiert
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Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Große Kreisstadt Eilenburg

Quelle: © OpenStreetMap contributors, Map layer by Esri, BBE Handelsberatung 2023

Zu Beginn der öffentlichen Sitzung des Stadtrates stellte Herr Dr. Ulrich Kollatz, Niederlassungsleiter der BBE Handelsberatung GmbH Leipzig, mit einer umfassenden Präsentation die Ergebnisse der neuesten Untersuchungen zur Einzelhandelsentwicklung im Bereich der Stadt Eilenburg vor. Der Bericht enthielt ausführliche Informationen zu Einzugsgebiet, Nachfragesituation, einzelhandelsrelevanter Kaufkraftentwicklung, Angebotssituation und -struktur, vorgesehener Weiterentwicklung der örtlichen Zentren- und Standortstruktur sowie zur planungsrechtlichen Steuerung der Einzelhandelsstandorte in der Stadt Eilenburg.

Als baurechtlich schützenswerte zentrale Versorgungsbereiche werden demnach die Bereiche Innenstadt, Ziegelstraße, Grenzstraße und Puschkinstraße eingestuft. Ergänzende Versorgungsfunktion für die Nahversorgung wird den Standorten Bergstraße, Kranoldstraße, Torgauer Landstraße, Wurzener Platz sowie für den großflächigen Einzelhandel dem Standort Schondorfer Mark zugeordnet. Ziel dieses Konzeptes ist ein Leitbild für räumlich-funktionale Einzelhandelsentwicklung als planungs- und rechtssichere Entscheidungsgrundlage für Ansiedlung und Investitionssicherheit.

Die vorgestellten Ergebnisse werden nun in den Fachausschüssen des Stadtrates beraten. Der Beschluss zum aktualisierten Konzept wird für das erste Halbjahr avisiert.

Erfreuen dürfte die Eilenburger die im Vortrag geäußerte Einschätzung der Planungsexperten, dass die Stadt Eilenburg einen relativ hohen Besatz und eine gute flächenmäßige Verteilung fußläufig erreichbarer, wohnortnaher Lebensmittelmärkte aufweist.