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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 6/2024
Die Stadtverwaltung informiert
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Neues aus dem Stadtrat

Der Eilenburger Stadtrat tagte am 4. März 2024 und stimmte unter anderem zu folgenden Themen ab:

Verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2024

Der Stadtrat beschloss, dass die Geschäfte in Eilenburg am Stadtfest-Sonntag, dem 09. Juni sowie an dem Sonntag zum Weihnachtsmarkt, also am 01. Dezember 2024 jeweils von 12 bis 18 Uhr geöffnet haben dürfen.

Einwohnerversammlungen 2024

Gemäß § 22 (1) der Sächsischen Gemeindeordnung sind durch den Stadtrat Einwohnerversammlungen anzuberaumen, um allgemein bedeutsame Gemeindeangelegenheiten mit den Einwohnern zu erörtern. Bei diesen Einwohnerversammlungen müssen Stadträte und Vertreter der Stadtverwaltung den Einwohnern für Fragen zur Verfügung stehen.

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Eilenburg hat für das Jahr 2024 folgende Termine für Einwohnerversammlungen in den Stadt- bzw. Ortsteilen festgelegt:

Stadtteil Mitte

25. April

Stadtteil Berg

6. Juni

Ortsteile

29. August

Stadtteil Ost

12. September

Zeit und Ort zu diesen Terminen werden jeweils rechtzeitig vorher im Amtsblatt bekannt gegeben.

Abwägungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 57 „Wohnen am Gelbchenweg“

Mit knapper Mehrheit folgte der Stadtrat dem Abwägungsvorschlag zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 57 „Wohnen am Gelbchenweg“ und beschloss damit folgendes:

Mit dem Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 57 „Wohnen am Gelbchenweg“ wird eine ca. 6.500 m² große Fläche im Nordosten des Stadtteils Berg als Wohngebiet festgesetzt. Dort sind nun sieben Einfamilienhausgrundstücke geplant, die über eine neu anzulegende private Straße verkehrstechnisch erschlossen werden sollen.

Im Vorfeld zu dem Beschluss fand eine öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden zum Entwurf des B-Planes statt. Wichtige Aussagen und Abwägungsergebnisse sind in den Abwägungsvorschlag eingeflossen.

Im Fortgang ist nunmehr noch die Änderung des übergeordneten Flächennutzungsplanes erforderlich, da die überplante Fläche bisher nicht als Wohnbaufläche dargestellt ist.