Foto: pixabay.de
Die Stadtverwaltung Eilenburg weist alle Hundehalter auf die geltenden Regelungen der Polizeiverordnung zum Halten und Führen von Tieren hin, die seit 2024 in Kraft ist.
Gemäß der Verordnung sind Tiere grundsätzlich so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Menschen und andere Tiere nicht belästigt oder gefährdet sowie Sachen nicht beschädigt werden. Ziel dieser Regelung ist ein rücksichtsvolles Miteinander im öffentlichen Raum. Für Hunde gilt dabei eine klare Leinenpflicht: Auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen müssen Hunde stets von einer geeigneten Person an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind ausschließlich ausdrücklich ausgewiesene Freilaufflächen.
Als geeignet gilt eine Person, die das Tier sicher kontrollieren kann, insbesondere wenn der Hund auf Zuruf gehorcht, und die körperlich in der Lage ist, den Hund zu führen.
Die Leinenpflicht gilt ausdrücklich auch in den Ortsteilen Kospa, Pressen, Behlitz, Zschettgau, Wedelwitz und Hainichen. Die Stadtverwaltung bittet alle Hundehalter, diese Regelungen konsequent einzuhalten, um die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Bürger zu gewährleisten.
Bei Verstößen gegen die geltenden Vorschriften können ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden.
Die Stadtverwaltung bedankt sich für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe für ein sicheres und rücksichtsvolles Zusammenleben in unserer Stadt.
Die Polizeiverordnung finden Sie auf der städtischen Website unter https://www.eilenburg.de/rathaus/stadtpolitik/stadtrecht/