Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.03.2023 beschlossen, den seit 11.04.2014 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 34 „Mischgebiet Schloßberg“ zu ändern.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 34 wurde die Entwicklung einer Mischbau-fläche beabsichtigt. Während der Schwerpunkt der gewerblichen Nutzung auf der Fläche des zukünftigen Ärztehauses liegen sollte, war im übrigen Plangebiet individueller Wohnungsbau geplant. Die Wohnbaunutzung in Form von zehn Einfamilienhäusern wurde bereits realisiert, während das geplante Ärztehaus bisher aus verschiedenen Gründen noch nicht umgesetzt wurde.
Anlass für die nun vorgesehene Änderung des Bebauungsplans ist das geänderte Konzept der Ärztehaus am Schlossberg GmbH, das einen erheblich höheren Anteil an Wohnnut-zung innerhalb des Gebäudes vorsieht und somit der Mischgebietscharakter innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans nicht mehr erreicht werden kann.
Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB handelt, kann das vereinfachte Verfahren nach § 13 Absatz 2 BauGB angewendet werden.