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Muldespiegel und Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 7/2025
Die Stadtverwaltung informiert
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An alle Haus- und Grundstückseigentümer

Foto: pixabay.de

Der „Winter“ hat sich nun leise verabschiedet und Ostern steht vor der Tür.

Die Stadtverwaltung hat die Stadtwirtschaft Eilenburg GmbH beauftragt, spätestens ab dem 07.04.2025 den Splitt sowie Überreste vom Winter von den Straßen zu reinigen.

Wir bitten alle Haus- und Grundstückseigentümer gemäß der „Satzung über die Straßenreinigung in der Großen Kreisstadt Eilenburg“ (§ 2), den Bereich entlang ihres Grundstückes ebenfalls zu reinigen und zukünftig die Anliegerpflichten zur Reinigung zu beachten.

Die Reinigungspflicht erstreckt sich entlang des Grundstückes von der Grundstücksgrenze bis einschließlich Straßenrinne und Einflussöffnungen der Kanäle zur Straßenentwässerung bzw. auf eine entsprechende Fläche am Rande der Fahrbahn. Ein eventueller Grünstreifen bis zu 5 m Breite zwischen Geh- / Fahrradweg und Fahrbahn unterliegt ebenfalls der Reinigungspflicht. Für alle weiteren Flächen ist die Stadt zuständig.

Die Reinigungspflicht umfasst hierbei die Entfernung bzw. Beseitigung von Gras, Unkraut, Laub oder sonstigen Schmutz/Unrat. Bei der Reinigung sind Mittel und Geräte zu nutzen, welche unsere Straßen bzw. Gehwege nicht beschädigen! Für eine ordnungsgemäße Entsorgung ist jeder Eigentümer selbst verantwortlich.

Die vollständige Satzung sowie weitere Hinweise zur Beachtung finden Sie auf der Homepage der Stadt Eilenburg unter www.eilenburg.de. Bei Rückfragen können Sie sich dazu gerne an die Straßenverwaltung (03423/652-145 oder strassenverwaltung@eilenburg.de) wenden.