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Muldespiegel und Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 7/2025
Die Stadtverwaltung informiert
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Vereinsförderung der Stadt Eilenburg für 2025

Alle Eilenburger Vereine haben die Möglichkeit, eine Vereinsförderung zu beantragen.

Anträge zur finanziellen Vereinsförderung für das Jahr 2025 können bis zum 30. April 2025 bei der Stadtverwaltung Eilenburg, Fachbereich Soziales und Kommunales, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg eingereicht werden.

Das Antragsformular finden Sie auf unserer Internetseite www.eilenburg.de.

Der Antrag kann formlos gestellt werden, muss aber folgende Daten enthalten:

  1. Anzahl der Mitglieder unter 21 Jahre / Mitglieder über 21 Jahre
  2. Name des aktuellen Vorsitzenden mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  3. Aktuelle Bankverbindung (IBAN) des Vereins / der Selbsthilfegruppe
  4. Fördersumme
  5. Förderzweck

Kriterien der Vereinsförderung sind:

  • Tätigkeit ist ehrenamtlich
  • es handelt sich um einen eingetragenen Verein oder eine Selbsthilfegruppe
  • der Eilenburger Verein ist in der Stadt Eilenburg oder als Ortsgruppe tätig und erbringt Leistungen für Einwohner der Stadt Eilenburg
  • Vereinsjubiläum ab 10 Jahre des Bestehens in 10-Jahres-Schritten
  • Höchste Bewilligungssumme pro Verein sind 2.000 € (bei dieser Form der Förderung); sie bemisst sich nach

->

der Höhe der bewilligten Haushaltsmittel für Vereine

->

der Größe des Vereins / der Selbsthilfegruppe

->

dem Umfang der Vereinstätigkeit

->

der Bedeutung der Veranstaltung für die Öffentlichkeit

->

eigener Vereinsstätte / Aufwand der Vereinstätigkeit

->

soziale Belange / Jugendarbeit

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass später eingehende Anträge nicht berücksichtigt werden können.

Rückfragen sind möglich bei Doreen Schwarz, Tel.: 03423/652-159; Mail: d.schwarz@eilenburg.de.