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Muldespiegel und Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 7/2026
Die Stadtverwaltung informiert
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Einfach erklärt ...

Welche Steuereinnahmen generiert die Stadt Eilenburg?

Mit der Artikelserie „Einfach erklärt" möchte die Stadtverwaltung Eilenburg allen Bürgern die Möglichkeit geben ein besseres Verständnis für die Tätigkeiten und Entscheidungen der Stadtverwaltung und Stadträte zu bekommen. Die Stadtverwaltung hat sich das Ziel gesetzt, sie mit detaillierten Informationen und Hintergrundinfos bei der Beurteilung bestimmter Vorgänge gedanklich zu unterstützen.

In der aktuellen Ausgabe wird das Thema in normaler Sprache dargestellt.  Für ein harmonisches und verständnisvolles Miteinander in ihrer Lieblingsstadt Eilenburg.

 

Kommunale Steuereinnahmen in der Großen Kreisstadt Eilenburg

Welche Steuern erhält eine Stadt vollständig?

Diese Steuern gehören komplett der Stadt und fließen direkt in den Stadthaushalt:

  • Grundsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Hundesteuer
  • Vergnügungssteuer

Welche Steuern erhält die Stadt nur anteilig?

Diese Steuern werden vom Bund erhoben, aber Städte bekommen einen festen Anteil:

  • Anteil an der Einkommensteuer
  • Anteil an der Umsatzsteuer

Wofür werden die Steuereinnahmen verwendet?

Steuern sind nicht zweckgebunden, d.h. die Stadt finanziert damit wichtige allgemeine Aufgaben wie:

  • Schulen & Kitas
  • Straßen & Infrastruktur
  • Feuerwehr & Rettungsdienst
  • Kultur, Sport, Freizeit
  • Verwaltung & soziale Leistungen

Der Stadtrat entscheidet im Haushaltsplan, wie die Mittel verteilt werden.

 

Verteilung auf einzelne Kommunen

Der bundesweite Gemeindeanteil von knapp 2 % an der Umsatzsteuer wird nach einem Verteilungsschlüssel auf die Länder und dann auf die einzelnen Gemeinden verteilt, der u. a. frühere Gewerbesteueraufkommen, Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und deren Entgelte berücksichtigt. Dadurch variiert, wie hoch der Euro-Betrag je Einwohner aus dem Umsatzsteueranteil in einer konkreten Kommune ist, obwohl der Prozentsatz am Gesamtaufkommen bundeseinheitlich ist

 

Verteilung der Einkommenssteuer auf einzelne Gemeinden

Das Land vereinnahmt die Einkommensteuer und leitet den Gemeindeanteil (15% des Aufkommens aus Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer und 12 % des Aufkommens aus der Kapitalertragsteuer) nach einem Schlüssel an die Kommunen weiter. Maßstab sind im Kern die Einkommensteuerleistungen der jeweiligen Einwohner, damit die Gemeinden entsprechend der Steuerkraft ihrer Bevölkerung beteiligt werden.