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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden
Ausgabe 8/2024
Die Stadtverwaltung informiert
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Vereinsförderung 2024

Alle Eilenburger Vereine haben die Möglichkeit, eine Vereinsförderung zu beantragen. Anträge zur finanziellen Vereinsförderung für das Jahr 2024 können bis zum 30. April 2024 bei der Stadtverwaltung Eilenburg, Fachbereich Ordnung und Soziales, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg eingereicht werden.

Das Antragsformular finden Sie auf unserer Internetseite www.eilenburg.de.

Der Antrag kann formlos gestellt werden, muss aber folgende Daten enthalten:

1.

Anzahl der Mitglieder unter 21 Jahren / Mitglieder über 21 Jahre

2.

Name des aktuellen Vorsitzenden mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse

3.

Aktuelle Bankverbindung (IBAN) des Vereins / der Selbsthilfegruppe

4.

Fördersumme

5.

Förderzweck

Kriterien der Vereinsförderung sind:

Tätigkeit ist ehrenamtlich

es handelt sich um einen eingetragenen Verein oder eine Selbsthilfegruppe

der Eilenburger Verein ist in der Stadt Eilenburg oder als Ortsgruppe tätig und erbringt Leistungen für Einwohner der Stadt Eilenburg

Vereinsjubiläum ab 10 Jahren des Bestehens in 10-Jahres-Schritten

Höchste Bewilligungssumme pro Verein sind 2.000 € (bei dieser Form der Förderung); sie bemisst sich nach

der Höhe der bewilligten Haushaltsmittel für Vereine

der Größe des Vereins / der Selbsthilfegruppe

dem Umfang der Vereinstätigkeit

der Bedeutung der Veranstaltung für die Öffentlichkeit

eigener Vereinsstätte / Aufwand der Vereinstätigkeit

soziale Belange / Jugendarbeit

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass später eingehende Anträge nicht berücksichtigt werden können.

Gleichzeitig möchten wir an die Abrechnung entsprechend des Zuwendungsbescheides für das Jahr 2023 erinnern.

Rückfragen sind möglich bei Doreen Schwarz, Tel.: 03423 652-159; Mail: d.schwarz@eilenburg.de.