Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2027 das sechste Lebensjahr vollenden, sind durch die Sorgeberechtigten für den Schulbesuch anzumelden. Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30. September 2027 das sechste Lebensjahr vollenden. Diese Kinder können angemeldet werden.
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern/Sorgeberechtigten zum Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.
Zur Anmeldung legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
Das Kind muss nicht vorgestellt werden. Im Vorjahr zurückgestellte Kinder müssen neu angemeldet werden. Bitte teilen Sie bei der Anmeldung mit, ob Ihr Kind am Religions- oder Ethikunterricht teilnehmen soll.
Eltern, die ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft angemeldet haben, teilen dies der Grundschule in öffentlicher Trägerschaft ihres Schulbezirkes schriftlich bis 14. September 2026 mit.