Die geläufige Meinung ist, dass ein Pflegegrad nur für ältere Menschen beantragt werden kann.
Dies ist jedoch nicht richtig, denn nicht nur Gebrechen im Alter können dazu führen, dass ein Mensch pflegebedürftig wird.
Kinder oder junge Erwachsene können durch einen Unfall oder Krankheit zu einem Pflegefall werden. Jeder von uns kann von einem Tag auf den anderen auf Hilfe angewiesen sein.
Es gibt viele körperliche Einschränkungen und Erkrankungen bei denen, je nach Schwere der Erkrankung, die Einstufung für einen Pflegegrad möglich ist. Krankheiten wie Parkinson, ALS, Multiple Sklerose, COPD, Epilepsie, aber auch nach Unfällen, einer Amputation, einem Schlaganfall, einer geistigen Behinderung oder psychischen Erkrankungen liegt oftmals eine Pflegebedürftigkeit vor.
Ob eine Pflegebedürftigkeit bei Ihnen vorliegt, entscheidet der Gutachter des Medizinischen Dienstes. Der Gutachter wird nach der Antragstellung von der Pflegekasse beauftragt, den Pflegebedarf jedes Einzelnen zu ermitteln. Dies ist Voraussetzung um einen Pflegegrad zu erhalten.
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