Seit dem 1. Januar 2023 bearbeitet die Verbandsgemeinde Liebenwerda für ihre Einwohner die Wohngeldanträge selbstständig in ihren Räumlichkeiten am Verwaltungsstandort in Falkenberg/ Elster, Heinrich-Zille Str. 9a. Das heißt: Einwohner der Städte Bad Liebenwerda, Falkenberg/ Elster, Mühlberg und Uebigau-Wahrenbrück einschließlich der zugehörigen Ortsteile müssen ihren Wohngeldantrag nun bei der Verbandsgemeinde in Falkenberg/ Elster stellen.
Für die Einwohner der Städte Elsterwerda, Herzberg, Schönewalde, Doberlug-Kirchhain und Sonnewalde - inklusive der jeweiligen Ortsteile - sowie für die Ämter Elsterland, Kleine Elster, Plessa, Schradenland, Schlieben und für die Gemeinde Röderland bleibt weiterhin der Landkreis Elbe-Elster mit Sitz in Herzberg/Elster, Grochwitzer Str. 20, für die Wohngeldbearbeitung zuständig.
Die Stadt Finsterwalde hat eine eigene Wohngeldstelle.
Die Sprechzeiten der Wohngeldstelle des Landkreises Elbe-Elster sind:
| Montag: | keine Sprechzeit |
| Dienstags: | 8 – 12 Uhr, 13 – 17 Uhr |
| Mittwoch: | keine Sprechzeit |
| Donnerstag: | 8 – 12 Uhr, 13 – 16 Uhr |
| Freitag: | keine Sprechzeit |
Vorsprachen können während der genannten Sprechzeiten oder nach Terminvereinbarung erfolgen. Die Mitarbeiter der Wohngeldstelle sind außerdem innerhalb der Sprechzeiten unter 03535 46-3145 telefonisch erreichbar. (tho)